Am 01.04.2015 gab ich bei der örtlichen Postfiliale ein DHL-Paket mit meinem defekten Notebook auf, mit Ziel USA zwecks Garantiereparatur. Obwohl ich der Dame am Schalter mitteilte, was im Paket war, und dies auch in der Zollinhaltserklärung klar angegeben war, wies sie mich nicht darauf hin, dass Notebooks mit Akku bei der DHL nichtins Auslandversendet werden dürften, und nahm das Paket so an.
Acht Tage später wurde mir das Paket wieder zurückgeliefert, mit der Begründung, dass Lithiumakkus durch DHL nicht ins Ausland transportiert werden.
Heute bekam ich auf meine Beschwerde vom 9. April hinnach zwei Monaten (!)endlich eine Antwort von DHL.
Die vorausbezahlten € 51,99 will die DHL mir nicht zurückerstatten, mit Verweis auf die AGB, Punkt 3 Absatz 5, obwohl die DHL hier nur eine Inlandstransportleistung erbracht hat und nicht den vereinbarten Transport in die USA.
Die erwähnten AGB wurden mir in der Postfiliale nicht ausgehändigt, und es kann keineswegs verlangt werden, dass ein Normalkunde ins Internet gehen muss, um alle kleingedruckten Klauseln zu lesen, bevor er ein Paket verschickt.
In meinem Fall handelt es sich klar um ein Versäumnis der Schalterdame, die das Paket einfach annahm, obwohl sie wusste, was darin war.