Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe über die Online-Frankierung meine beiden Pakete frankiert und gleichzeitig eine Abholung kostenpflichtig dazu gebucht. Das erste Mal sollten die beiden Pakete am 09.06.15 in der Zeit von 12-17 Uhr abgeholt werden. Für diese Abholung habe ich mir extra frei genommen, damit der Postbote die Pakete entgegen nehmen konnte. Leider wartete ich vergeblich auf diesen. Um 19:30 Uhr rief ich bei DHL an und dort sagte man mir, dass der Postbote vermerkt hätte, dass niemand zu finden sei, der so heisst wie ich. Mein Namensschild ist nach wie vor seit Jahren am gleichen Fleck neben der Klingel an Eingang befestigt und DHL liefert fast jede Woche etwas, d. h. das Namensschild wird bei Auslieferung sehr wohl gefunden nur nicht bei der Abholung.

Daraufhin habe ich die Abholung auf den 16.06.2015 verlegen lassen und mir noch einmal extra frei genommen damit auch jemand zu Haus ist, wenn der Postbote zwischen 12-17 Uhr die Pakete abholen kommt. Und wieder wartete ich vergeblich. Bei der Nachfrage warum niemand die Pakete abholen kam, sagte mir die Mitabeiterin, dass der Postbote angeblich niemand angetroffen hätte, was aber eine glatte Lüge ist, denn ich war da aber es klingelte niemand. Ich liess also eine Beschwerde von der Mitarbeiterin verfassen mit dem Hinweis, dass der Fahrer sich schriftlich dazu äussern soll, wo er denn zur Abholzeit war. Bis heute fand keine Reaktion auf meine Beschwerde hin statt.

Die Pakete wurden also jetzt zum dritten Mal zur Abholung für heute, 20.06.15, Zeitfenster 8-13 Uhr, programmiert und wen wundert das noch, wieder nicht abgeholt.

Auf meine Frage, warum heute niemand kam, sagte mir die Mitarbeiterin, dass zwar das Zeitfenster abgelaufen sei, aber laut Status der Fahrer noch nicht wieder im Lager zurück sei. Sie kann mir das Zeitfenster erstatten aber eine Erstattung für meine beiden halben Arbeitstage, die ich umsonst in meiner Wohnung verbracht habe, kann sie nicht vornehmen. Da soll ich mich schriftlich per Mail entweder an Beschwerde@dhl.com oder onlinefrankierung@dhl.com wenden.

Ich bin der Meinung, dass wenn man einen kostenpflichtigen Service anbietet, der auch ausgeführt werden muss und nicht, dass dem Kunden nur mitgeteilt wird man erstattet ihm das Zeitfenster aber nicht die Zeit, die der Kunde sich extra dafür frei genommen hat. Oder aber man bietet diesen Service gar nicht an, dann braucht man auch nichts zu erstatten.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück