Nach dem mein eigentlich wasserdichtes Handy einen Wasserschaden erlitt wollte ich Kontakt mit Sony aufnehmen. Nach drei E-Mails einem Anruf und Chat bin ich immer noch nicht weitergekommen. Nur beim Chat bekam ich nach 20 Minuten Wartezeit die Rückmeldung ich solle mein Handy doch einsenden. Allerdings sehe ich es nicht ein mein Handy einzusenden wenn ich kein Ersatzgerät erhalte, da ich dann die Kosten des Vertrages ohne nutzen weiterhin tragen muss.Es war kein Eigenverschulden, da alle Klappen sorgfältig verschlossen waren. Nach näherem hinsehen ist mir eine Lücke auf der Rückseite meines Handys aufgefallen. Ich vermute, dass das Wasser durch diese Lücke eingedrungen ist. Ich finde es unmöglich von Sony, dass keine Rückmeldung auf auch nur eine meiner E-Mails kommt.
Meine Forderung an Sony Mobile Communications:
Ich möchte zumindest ein Ersatzgerät für die Zeit der Reparatur.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bei der freiwilligen Herstellergarantie legt der Hersteller die Spielregeln für die Inanspruchnahme fest. Wenn eine Einsendung obligatorisch ist, müssen Sie eine Einsendung vornehmen.
Anders ist dies möglicherweise bei der Inanspruchnahne der gesetzlichen Gewährleistung, wenn ein Sachmangel vorliegt. Ansprüche aus der Sachmängelhaftung müssen Sie allerdings gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Der Hersteller ist für die Sachmängelhaftung nicht heranzuziehen.