Am 21. Dezember 2007 habe ich bei Kabel Deutschland meinen Internet/ Phon Vertrag gekündigt, da die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr im Oktober 2007 abgelaufen ist.
Die Kündigung des Vertrages habe ich Kabel Deutschland per Fax und schriftlich auf dem Postwege zukommen lassen. Worauf ich promt eine Nachricht erhielt , wo man mir mitteilte das die Kündigung erst am 27. April 2008 wirksam wird. Obwohl ich laut AGB für eine Kündigung vier Wochen Zeit habe, und nicht wie von Kabel Deutschland vier Monate, worauf ich natürlich Widerspruch eingelegt habe und als Gegenreaktion meine Monatliche Zahlung im Januar 2008 eingestellt haben, da ich der Meinung bin richtig gehandelt zu haben. Trotzdem verlangt Kabel Deutschland eine Gesammtsumme von 61,78 € für Januar und Februar 2008 Ist das Verhalten von Kabel Deutschland richtig ?
Meine Forderung an Kabel Deutschland:
Sofortige Anerkennung meiner Kündigung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Ich denke, dass das Verhalten von Kabel Deutschland richtig ist.
Du hast missverstanden, dass Du 4 Wochen Zeit hast zu kündigen, welche schon lange verstrichen wären.
Deine Kündigung muss min. 4 Wochen vor Ablauf der Frist bei Deinem Anbieter eingehen, um den Vertrag zu kündigen.
Schaue bitte noch einmal in deinen AGB welche Frist einzuhalten ist.
Markus