Neukundenbonus wurde nicht gezahlt

Köln

Bei der Jahresabrechnung (RES00514989) vom 8.6.2015 wurde der Neukundenbonus nicht berücksichtigt.

Auf meine E-Mail-Beschwerde erhielt ich zunächst den Hinweis, dass bei Betrieb einer Photovoltaikanlage lt. AGB kein Neukundenbonus fällig wird. Die Photovoltaikanlage wird jedoch völlig getrennt von meinem Hausstromanschluss betrieben (daher handelt es sich hier eindeutig nicht um eine"Reservestromnlage" lt. AGB.

Mit einer weiteren Mail wurde mir dann eine teilwise gewerbliche Nutzung des bezogenen Stroms unterstellt. Es handelt sich jedoch bei unserem Gebäude um ein Einfamilienhaus, das ausschließlich wohnwirtschaftlich genutzt wird.

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 26311A1271

Meine Forderung an Immergrün Energie:

Erstattung des Neukundenbonus

Antwort auf die Beschwerde vom 17.07.2015
Immergrün Energie

Abteilung: Beschwerde

17.07.2015 | 07:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Kappler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Die Beschwerde ist leider nicht gelöst.
Die Firma machte mir zwar ein Vergleichsangebot (das ist jedoch weniger als die Hälfte des mir zustehenden Neukundenbonus)

Es wurde zwar ein "Kulanzangebot" über 150 € gemacht (tatsächlich stehen mir jedoch ca. 300 € zu). Ein unmögliches Geschäftsgebahren dieser Firma. Ich kann jedem nur abraten, mit dieser Firma einen vertrag abzuschließen.

Die Firma Immergrün Energie hat zwischenzeitlich beim Amtsgericht Tübingen eine Klage (Feststellungsklage) gegen mich eingereicht. Damit wurde mir nun die Möglichkeit genommen, die vorgesehene Schlichtungsstelle Energie einzubinden. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass das Amtsgericht Tübingen meiner Argumentation bei der Klageerwiderung folgen wird.

Nachdem die Fa. immergrün eine Feststellungsklage beim Amtsgericht Tübingen eingereicht hat, wurde nun in der Gerichtsverhandlung ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, wie ich ihn der Fa. Immergrün vorgeschlagen hatte (Zahlung 150 € Bonus und kurzfristige Beendigung des Stromliefeungsvertrags, da ich mit dieser Firma nicht länger in Geschäftsverbindung bleiben möchte). Die Anwalts- und Grichtskosten hätte sich die Fa. immergrün sparen können, wenn sie gleich den mir zustehenden Bonus bezahlt hätte. In der Gerichtsverhandlung hat der Richter das Vorgehen der Fa. Immergrün ebenfalls deutlich kritisiert und signalisiert, dass er im Falle, dass der Vergleich nicht zustande gekommen wäre, er die Klage abgewiesen hätte. Dann hätte allerdings ich eine Gegenklage einreichen müssen, damit mir der Bonus bezahlt wird.