Offene Forderung

Care-Energy
Hamburg

Hoffentlich erreiche ich hiermit jemanden von Care Energy! 2013 war ich so dumm meinen Stromvertrag zu Care Energy zu wechseln. Der damalige Verkäufer hat zwar für alle Verträge keinen Cent Provision erhalten, ebensowenig wie seine Kollegen (das Netz ist voll von Beschwerden), aber das ist nicht das Thema.

Dez. 2013 habe ich den Vertrag wegen der Preiserhöhung per Einschreiben gekündigt. Keine Reaktion. Ich erhalte Mahnungen wegen angeblich ungezahlter Rechnungen. Ich rufe in Standleitung beim Kundenservice an, schreibe Mails unter sämtlichen Adressen, versuche über Facebook jemanden zu kontaktieren, selbst über Xing an den großen Boss zu gelangen. Keine Chance.

Stattdessen erhalte ich die Kündigung im Mai 2014 mit der Begründung auf ungezahlte Rechnungen. Wieder versuche ich Kontakt aufzunehmen. Chancenlos.

Dafür macht sich jetzt Care Energy die Mühe die Creditreform mit der Eintreibung des Betrages zu beauftragen. Dafür konnte man auch meine neue Adresse ermitteln, die mich nun zusätzlich 7,69 € kostet! Was kostet denn meine Zeit und meine Telefongebühren auf der Suche nach einem Ansprechpartner bei Ihnen?

Das Netz ist voll von negativen Meldungen über Care Energy, die soziale Arbeit des Herrn K. klingt wie Hohn und Spott in den Ohren der unzufriedenen und geprellten Kunden und Vermittler!

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Creditreform vom Leibe zu halten, denn als zahlende Kundin hatte ich Vertrauen in Sie und habe das Gespräch und Aufklärung gesucht! Wie soll man sonst an Euch heran kommen?

M. Fellner

Bestell-/Kundennummer: 00212651

Meine Forderung an Care-Energy:

Creditreform zurück pfeifen und Forderungen zurück nehmen

Antwort auf die Beschwerde vom 21.07.2015
Care-Energy

Abteilung: Rechtsabteilung

12.08.2015 | 12:08 Uhr

Sehr geehrte Frau Fellner,

bitte übersenden Sie Ihre Kündigung und den Zustellnachweis per E-Mail an rechtsabteilung@care-energy.de.

Mit den besten Wünschen

Rechtsabteilung

bewerten sie die antwort von Care-Energy

Tja, da scheint Deine Kündigung untergegangen zu sein. Passiert bei zehntausenden Kündigungen eben.

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Schlichtungsstelle einschlaten

2. Einen Vergleich finden. Solltest Du bis Ende Mai dort noch gewohnt haben, sind natürlich Stromkosten zu zahlen. Ob nun an Care oder dem Grundversorger. Da Du wegen Preiserhöhung gekündigt hast, diese aber nicht bearbeit wurde, würde ich Care anbieten, das Du nur Deinen alten Tarif für 2013 (wohl 19,90 Cent/kWh) zahlst. Dazu storno sämtlicher Mahngebühren, Rücknahme des Inkassos sowie Gutschrift für den ganten Ärger. Wie man hier und beim Verbraucherschutz nachlesen kann lassen die sich drauf ein.

3. Klagen. Wenn Du nachweisen kannst das Du die Kündigung versendet hast, wirst Du ggf. Recht bekommen. Das kann aber lange dauern und wird vor 2016 nichts. Es kann aber auch sein das das Gericht wie 2. entscheidet.

Liebe Grüße aus Leipzig

Hallo 7492981,

dies meine ich mit Vergleich ja.

Klar bestand durch die fristgerechte und vor allem nachgewiesene Kündigung kein Vertrag und somit keine Verpflichtungen mehr. Das Mahnverfahren demnach unzulässig. Allerdings macht CE das ja nicht aus Spass sondern weil die Kündigung einfach verschlampt wurde. Das kann passieren, ist bei CE leider ende 2013 sehr sehr häufig passiert.

Frau Fellner hat Leistungen erhalten und genutzt, diese sind somit auch zu zahlen. Auch wenn es nicht freiwillig war. Aber besser noch als an den teuren Grundversorger.

Um so eine Sache schnellstmöglich zu beenden macht folgendes Sinn:

Alle Mahngebühren werden storniert.

Es wird bis zum 31.05.2015 mit dem alten Tarif (6,99 Geundgebühr, 19,90 Cent/kWh) abgerechnet.
Zusätzlich eine kleine Pauschale für Telefonkosten usw. von 20,-.

Jeder Versorger stimmt sowas direkt zu, die Schlichtungsstelle wird genauso entscheiden.

Bitte auch immer die Bundesnetzagentur informieren: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Hallo 7492981,

unabhängig davon ob die Bundesnetzagentur Ihrer Meinung nach nicht mehr dafür zuständig ist, ist das aber die einzige Stelle die CE endlich den Hahn abdrehen kann.

Die Bundesnetzagentur ist auch weiterhin für Beschwerden dieser Art dankbar. Es geht hier nämlich um klare Verstoße gegen die GPKE und gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur kann sehr sehr Hohe Bußgelder verteilen und macht dieses auch wenn sich die Beschwerden häufen.

JEDER der seine Abrechnung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erhält sollte CE eine Frist von einer Woche setzen und dann die Schlichtungsstelle einschalten und die Bundesnetzagentur in Kenntnis setzen.