Am Freitag, dem 17.07.2015 baute ich den bestellten Pavillon "ELDA XXL" auf. In der Nacht von Samstag auf Sonntag fing es zu regnen an und bereits am Sonntagmorgen war der Pavillon durch den Regen zusammengebrochen und kann nur noch entsorgt werden.
Ich reklamierte dies sofort per E-Mail bei Deuba und bekam folgende Antwort:
"Pavillions dieser Bauweise sind für milde Sommertage geeignet. Wenn Sie den Artikel im Regen stehen lassen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Wasser, welches sich auf dem Dach ansammelt, auch in regelmäßigen Abständen abfließen kann. Falls der Pavillion unter der Last von Regenwasser zusammenbricht, handelt es sich, wie auch bei höherer Gewalt, nicht um einen Reklamationsfall. "
Dieser Schrott-Pavillon hält also nicht mal einen Sommerregen aus. Und weil ein normaler Menscht nachts schläft, ist es nicht möglich, um diese Zeit das angesammelte Dach abfließen zu lassen.
Bestell-/Kundennummer: 351312848709
Meine Forderung an DEUBA:
Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Die Beschwerde wird vermutlich nicht gelöst werden. Die Reaktion des Anbieters läuft auf einen Rechtsstreit hinaus. Schade!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst
Hallo Reclaboxer 8517095 - da haben Sie mit Ihrem Pavillon "ELDA XXL" ja so ziemlich das gleiche Problem, wie meine Bekannte mit einem Pavillon (Metall-Pavillon LORCA 3x3) und DeuBa GmbH & Co KG. Ein einziger Regen am Vormittag des 15.09.2015 und der Pavillon war, nach Rückkehr der Hauseigentümer, unter der Last der Wassertaschen, die sich gebildet hatten, einfach zusammengebrochen! Es sind, so wie es ausschaut, keine ausreichenden Ablaufmöglichkeiten in der Plane gegeben, die auf dem Metallgestell aufgezogen war. Nun die Antwort von von Deuba GmbH & Co. KG: "Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Pavillions dieser Bauweise sind für milde Sommertage geeignet. Wenn Sie den Artikel im Regen stehen lassen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Wasser, welches sich auf dem Dach ansammelt, auch in regelmäßigen Abständen abfließen kann. Falls der Pavillion unter der Last von Regenwasser zusammenbricht, handelt es sich, wie auch bei höherer Gewalt, nicht um einen Reklamationsfall. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichen GrüßenIhr DEUBA Service-TeamDEUBA GmbH & Co. KGSaarbrücker Str. 216D-66679 Losheim am SeeInternet: www.deuba.infoFax: + 49 - 6861 - 9010099Steuer-Nr.: 020/152/00157 • USt ID-Nr.: DE - 223560261HRA: 9472 • Registergericht: Saarbrücken • Firmensitz: Merzig/Saar"Habe der Bekannten - trotz des geringen Kaufpreises - geraten, falls die Firma Deuba GmbH & Co. KG weiterhin mit derartigen (m. E.), fragwürdigen Argumenten ihre Reklamation ablehnt, u. a. alle rechtlichen Möglichkeiten umgehend auszuschöpfen. Sie sollten sich, falls gewünscht, mal mit meiner Bekannten kurzschließen. Ggfs. über reclabox.
Hatte ich gerade noch vergessen: "Fall wird in den nächsten Tagen ebenfalls bei Reclabox erscheinen. " Sieht doch recht ähnlich aus, ReclaBoxler-8517095 - "ELDA XXL"?