2. Mahnung bei zurückgeschickter Ware

PROVEA SA
Cheseau/Lausanne

Seit ca. 2 Jahren wird an meine Mutter (78 Jahre) unaufgefordert Unterwäsche geschickt. 2mal hat sie diese genommen, bezahlt und mir (Tochter) geschenkt. Bei der letzten im Jahr 2015 hat sie mich gefragt und ich bat sie die Ware zurück zu senden, was sie auch tat!

Jetzt hat sie bereits die 2. Mahnung erhalten. Ich finde es unverschämt, Ware unaufgefordert zu schicken, Rücksendungen und Zahlungen obwohl nicht notwendig nach §241a BGB zu ignorieren!

Bestell-/Kundennummer: 23760435

Meine Forderung an Provea:

Löschen der Kundennummer und Einstellung der Mahnbriefe und ungerechtfertigten Forderungen

Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 323 Tagen und 1 Stunde.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst