03.08.2015 | 10:47 Uhr · 478 Views · von Karin Hartweger
Provea SA (Cheseau/Lausanne)
2. Mahnung bei zurückgeschickter Ware
Seit ca. 2 Jahren wird an meine Mutter (78 Jahre) unaufgefordert Unterwäsche geschickt. 2mal hat sie diese genommen, bezahlt und mir (Tochter) geschenkt. Bei der letzten im Jahr 2015 hat sie mich gefragt und ich bat sie die Ware zurück zu senden, was sie auch tat!
Jetzt hat sie bereits die 2. Mahnung erhalten. Ich finde es unverschämt, Ware unaufgefordert zu schicken, Rücksendungen und Zahlungen obwohl nicht notwendig nach §241a BGB zu ignorieren!
Meine Forderung
Löschen der Kundennummer und Einstellung der Mahnbriefe und ungerechtfertigten Forderungen
Kommentar
10.08.2015 | 15:39 Uhr · Karin Hartweger
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Kommentar
19.10.2015 | 14:40 Uhr · Karin Hartweger
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst