Sammelklage pearl

pearl.de
Buggingen

Garantieansprüche pearl.

Pearl weigert sich nach § 437, Bürgerliches Gesetzbuch, den Garantieanspruch zu erfüllen. Beginnt schon mit dem Retourenschein.

Ich lasse jetzt eine allgemeine Sammelklage aufsetzten.

Meine Forderung an pearl.de:

Garantieansprüche

Antwort auf die Beschwerde vom 04.08.2015
pearl.de

Abteilung: Service-Center / Qualitätsmanagement

05.08.2015 | 10:16 Uhr

Gerne prüfen und bearbeiten wir Ihre Reklamation. Dazu benötigen wir jedoch Ihre Kunden- und Rechnungsnummer. Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, sowie eine Schilderung des genauen Sachverhaltes per E-Mail an diealog@pearl.de mit. Wir werden uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.

bewerten sie die antwort von pearl.de

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst