Garantieansprüche pearl.
Pearl weigert sich nach § 437, Bürgerliches Gesetzbuch, den Garantieanspruch zu erfüllen. Beginnt schon mit dem Retourenschein.
Ich lasse jetzt eine allgemeine Sammelklage aufsetzten.
Meine Forderung an pearl.de:
Garantieansprüche
Antwort auf die Beschwerde vom 04.08.2015
Gerne prüfen und bearbeiten wir Ihre Reklamation. Dazu benötigen wir jedoch Ihre Kunden- und Rechnungsnummer. Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, sowie eine Schilderung des genauen Sachverhaltes per E-Mail an diealog@pearl.de mit. Wir werden uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst