04.08.2015 | 09:03 Uhr · 780 Views · von Nicole Blamberg
pearl.de (Buggingen)
Sammelklage pearl
Garantieansprüche pearl.
Pearl weigert sich nach § 437, Bürgerliches Gesetzbuch, den Garantieanspruch zu erfüllen. Beginnt schon mit dem Retourenschein.
Ich lasse jetzt eine allgemeine Sammelklage aufsetzten.
Meine Forderung
Garantieansprüche
Firmenantwort
05.08.2015 | 10:16 Uhr · PEARL.GmbH
Gerne prüfen und bearbeiten wir Ihre Reklamation. Dazu benötigen wir jedoch Ihre Kunden- und Rechnungsnummer. Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, sowie eine Schilderung des genauen Sachverhaltes per E-Mail an diealog@pearl.de mit. Wir werden uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kommentar
04.08.2015 | 09:07 Uhr · Fred S.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.
Kommentar
19.09.2015 | 15:29 Uhr · Nicole Blamberg
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst
Beschwerde ist gelöst