04.08.2015 | 09:03 Uhr · 780 Views · von Nicole Blamberg

pearl.de (Buggingen)

Sammelklage pearl

Garantieansprüche pearl.

Pearl weigert sich nach § 437, Bürgerliches Gesetzbuch, den Garantieanspruch zu erfüllen. Beginnt schon mit dem Retourenschein.

Ich lasse jetzt eine allgemeine Sammelklage aufsetzten.

Meine Forderung

Garantieansprüche

Firmenantwort

05.08.2015 | 10:16 Uhr · PEARL.GmbH

Gerne prüfen und bearbeiten wir Ihre Reklamation. Dazu benötigen wir jedoch Ihre Kunden- und Rechnungsnummer. Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten, sowie eine Schilderung des genauen Sachverhaltes per E-Mail an diealog@pearl.de mit. Wir werden uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kommentar

04.08.2015 | 09:07 Uhr · Fred S.

Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.

Kommentar

19.09.2015 | 15:29 Uhr · Nicole Blamberg

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst