O2 hält durch Mitarbeiter verbindlich gemachte Zusagen nicht ein

Da Ende Juni 2015 mein alter DSL-Vertrag endete, erkundigte ich mich Anfang Juni 2015 bei verschiedenen Anbietern nach deren Konditionen, insbesondere da ich einen Schwerbehindertenausweis habe und mir bekannt ist, dass viele Anbieter dann Sonderkonditionen anbieten.

Vom Mitarbeiter der so genannten Service-Hotline von O2 wurde mir während eines am 08.06.2015 geführten Telefonats verbindlich zugesagt, dass O2 bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, der mindestens eine Behinderung von 50% ausweist (ich habe 60%), einen monatlichen Nachlass in Höhe von 5,00 € gewährt.

Zitat des O2-Mitarbeiters: „Ab 50% gewähren wir den Rabatt von 5€. Dazu muss nur im Anschluss der Nachweis erfolgen um den Rabatt möglich zu machen. Wie gesagt, das muss im Anschluss eingepflegt werden. Sie müssen dazu nur den Ausweis nachreichen. "

So reichte ich meinen Schwerbehindertenausweis ein, verbunden mit dem Antrag auf den zugesagten Rabatt. O2 allerdings weigert sich den rechtlich verbindlichen Nachlass zu gewähren! Ich kann das nur so bewerten, dass O2 offensichtlich vorsätzlich Kunden mit falschen Versprechungen anlockt um Verträge zu schließen.

Bestell-/Kundennummer: 14511137

Meine Forderung an O2:

Gewährung der vom O2-Mitarbeiter verbindlich zugesagten Sonderkondition wegen Schwerbehinderung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die Firma O2 reagiert nicht auf die Beschwerde.

O2 behauptet nun abschließend in einem Schreiben - in krassem Gegensatz zu der von dem Mitarbeiter am Telefon gemachten Zusage - dass O2 keinen Sozialtarif anbietet!