Versteckte Preiserhöhung - Korrekte Preise verweigert

Chemnitz

Am 09.06.2015 erhielt ich Ihre Jahresrechnung für 2014/15 per Email. Als ich mich damit genauer auseinandersetzte, stellte ich fest, dass unter Anderem der Arbeitspreis von 0,1866 €/kWh netto/0,222 €/kWh brutto auf 0,2253 €/kWh netto/ 0,268 €/kWh brutto erhöht wurde.
Dem habe ich nicht zugestimmt und bisher habe ich keine schriftliche Benachrichtigung über eine Preiserhöhung von erhalten. Die monatlichen Abschlagszahlungen wurden von 104,00 € auf 121,00 € erhöht, eine letzte Abschlagszahlung soll 138,00 € sowie eine Nachzahlung über 164,41 € erfolgen, was für mich nicht nachvollziehbar ist.

Die in Kundeninformationen -E-Mail - versteckten Hinweise auf erhöhte Preise genügen nicht dem gesetzlichen Transparenzgebot gemäß §41 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetz und sind folglich unwirksam. Das Verstecken von Informationen wurde bereits im April 2014 von der Verbraucherzentrale Sachsen abgemahnt. Gleichfalls hat der BGH bisher sämtliche Preisanpassungsklauseln, die ihm zur Prüfung vorgelegt wurden, beanstandet und mit Urteil vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09) als unwirksam erklärt.

Nach Einschalten der Schlichtungsstelle und eines Rechtsanwalts, will ExtraEnergie den Vertrag zwar zum 02.09.15 auflösen, ich soll aber einen höheren Preis 0,2425 EUR/kWh bezahlen.

Anbei noch ein beigefügtes Urteil vom Amtsgericht Amberg, welches ich in den gängigen Urteils-Datenbanken nirgendwo finden kann?

Mfg

Bestell-/Kundennummer: 01 54 55 73, 01521026

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Korrekte Preisberechnung

Antwort auf die Beschwerde vom 26.08.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

28.08.2015 | 07:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Göldenitz,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Es freut uns, dass die Angelegenheit geklärt werden konnte. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

Ich würde einer Vertragssuflösung auf gar keinen Fall zustimmen, sondern auf Erfüllung zu den vereinbarten Konditionen bestehen. Wenn man an diesem Punkt nur denkt, dass es für einen selbst wohl die beste Lösung sei, so wird diese [...] Machenschaft von EE immer weiter fortgesetzt werden.

Aber der Anwalt hat sicherlich dasselbe geraten. Wenn nicht, sollte man mal über dessen Rolle nachdenken.