Gutschein abgelaufen - keine Kulanz - schlechter Kundenservice!

München

Ich muss hier vorab direkt erläutern, dass mein Gutschein zwar bereits am 20.06.2011 abgelaufen ist, aber zum damaligen Zeitpunkt die Jochen Schweizer Gutscheine nur 1 Jahr gültig waren!
Ebenfalls habe ich mich bereits per Email Verkehr vor 3 Jahren - direkt nach Ablauf des Gutscheins - an den Service von Jochen Schweizer gewendet. Man kam mir selbst so knapp nach Ablauf des Gutscheins absolut nicht entgegen.
Auch nach mehrmaligen telefonischen Versuchen den Gutschein sogar gegen Aufpreis durch einen höheren einzutauschen, kam man mir in keinster Weise entgegen.
Ich finde es eine Frechheit sich an "abgelaufenen Gutscheinen" zu bereichern, mit der Taktik einer Fristsetzung!
Ich selber leite ein Verkaufsunternehmen indem wir ebenso Gutscheine anbieten - diese aber "unbefristet gültig" sind. Juristisch gesehen hat hier der Händler (Jochen Schweizer) Geld für diesen Gutschein erhalten und bereichert sich ungerechtfertigt wenn er den Wert nicht erstattet.

Nie wieder ein Gutschein bei Jochen Schweizer!

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Erstattung des Gutscheins

Antwort auf die Beschwerde vom 04.09.2015
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: Customer Relationship Management

16.09.2015 | 09:57 Uhr

Guten Tag,

es tut mir leid, dass Ihr Gutschein abgelaufen ist und verstehe Ihren Unmut. Unsere Gutscheine sind jedoch ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins nicht mehr möglich. Gerne können Sie sich mit Ihrem Gutscheincode noch einmal an feedback@jochen-schweizer.de wenden.

liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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