Falsche Stromablesung bzw. Jahresabrechnung

Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung erhielt ich Ihr Schreiben vom 11.08.2015 über einen angeblichen Nachzahlungsbetrag i. H. von 91,93 Euro. Diesen Betrag akzeptiere ich nicht!

Begründung:

Der in Ihrem Schreiben aufgeführte Zählerstand, insbesondere der Zählerstand vom 14.05.2015 mit 66.690,8 kWh ist nicht nachvollziehbar, d. h. er ist falsch!

Eine vor Ort-Ablesung nach Kündigung zum 22.07.2015 durch einen Ihrer Mitarbeiter erfolgte bedauerlicher Weise nicht! Vermutlich wurde der Zählerstand vom 14.05.2015 falsch eingeschätzt! Ein Stromverbrauch in den Sommermonaten von 819,20 kWh für 69 Tage (14.05.2015 bis 22.07.2015) ist sehr unrealistisch, denn er würde einen Stromverbrauch von 11,87 kWh pro Tag (819,2 kWh: 69 Tage = 11,87 kWh/Tag) bedeuten! Nachweislich hatte ich jedoch bei der letzten Vattenfall--Rechnung vom 05.08.2015 für die Zeit vom 23.07.2015 bis 04.08.2015 einen Stromverbrauch von 2,62 kWh pro Tag.

Wie kann das sein, einmal 11,87 kWh und dann 2,62 kWh pro Tag im Sommer des gleichen Jahres! Diese große Differenz ist nicht nachvollziehbar!

Vor diesem Hintergrund ist Ihr Schreiben vom 11.08.2015 nun für mich gegenstandslos. Bei weiteren Mahnschreiben werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus mache ich hiermit zum wiederholten Male darauf aufmerksam (siehe auch mein Schreiben vom 03.07.2015), dass immer noch die Jahresabrechnung für den Zeitraum vom 15.05.2013 bis 15.05.2014 fehlt. Ich hoffe, dass Sie nun endlich Ihren Verpflichtungen nachkommen! Da wir vom 13.06.2013 (62.714,9 kWh) bis 14.05.2014 (64.141,0 kWh) nur 1.426,10 kWh in einem Jahr verbraucht haben, liegt die Vermutung sehr nahe, dass sie mir die Gutschrift für diesen Zeitraum absichtlich unterschlagen wollen.

Des Weiteren fordere ich Sie auf, mir die unrechtmäßigen 13,00 Euro für Ihre Zahlungserinnerung vom 20.07.2015 umgehend als Scheck auszuhändigen. Die hierfür gewährte Frist ist der 06.09.2015.

Sollte meine Angelegenheit bis zur gewährten Frist nicht geklärt sein, werde ich Ihre Geschäftsgepflogenheiten öffentlich machen!

In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 17204R1251

Meine Forderung an almado-ENERGY:

Jahresabrechnung 15.05.2013 bis 15.05.2014 // Rückzahlung 13 Euro // Unterschlagung Boni

Antwort auf die Beschwerde vom 01.09.2015
almado-ENERGY GmbH

Abteilung: Beschwerde

01.09.2015 | 14:29 Uhr

Sehr geehrter ReclaBoxler-4438706,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Anscheinend sind Ihnen die Regeln bezüglich der Stromversorgung nicht bekannt. Für Ihren Anschluss ist grundsätzlich der Netzbetreiber zuständig. Dieser führt regelmäßig die Ablesung des Stromzählers durch. Bei Versorgerwechsel ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, den Zähler zum Wechseltermin abzulesen und den Zählerstand an den Netzbetreiber zu melden. Dies haben Sie offensichtlich versäumt. Um den Vertrag abrechnen zu können hat almado den Zählerstand zum Wechseltermin beim Netzbetreiber abgefordert. Dieser musste dann aller Wahrscheinlichkeit nach eine maschinelle Schätzung machen, wodurch, insbesondere bei kurzen Vertragslaufzeiten, ein völlig vom tatsächlichen Zählerstand abweichender Wert entstehen kann. Wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber und bitten um eine Korrektur des Zählerstandes. Anschließend almado um eine erneute Abrechnung bitten. Nur so geht es.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst