DHL berechnet für jahrelang kostenlosen Service nachträglich

DHL
Bonn

Ein schöner Vorfall zum Thema "KUNDENSERVICE" der DHL.

In KW36 erhielt ich von der Deutschen Post ein Benachrichtigungsschreiben, das mit mitteilt, dass eine Sendung zur Verzollung in meinem zuständigen Zollamt Winnenden/Hertmannsweiler vorliegen würde. Ein Schreiben, wie es seit Jahren identisch zugestellt wird, wenn eine Sendung zur Verzollung eintrifft. In dem Schreiben wurde ich aufgefordert, entweder die Verzollung vorzunehmen, oder eine Postverzollung zu beauftragen. 1:1 wie in den ganzen vergangenen Jahren auch. Das Schreiben liegt mir vor, kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Wie in den Jahren zuvor, habe ich eine Postverzollung beauftragt, einen Service, der seit Jahren kostenlos war und in dem mir zugegangenen Schreiben keinerlei Kosten - weder groß noch im Kleingedruckten - genannt wurden.

Nun, gestern, erhielt ich ein weiteres Schreiben von der Deutschen Post, in dem ich aufgefordert werde, für die Postverzollung (im Tucha) schriftlich eine Beauftragung auszufüllen und zurück zu senden, damit verbunden 28,50 EUR für den Service der Postverzollung bezahlen zu müssen. Hiervon stand weder im ersten Schreiben, mit welchem ich die Postverzollung beauftragt habe, noch wurde ich sonstwie hierüber vorher informiert.
Nun liegt die Sendung in Tucha, auf Nachfrage hat man mir lapidar mitgeteilt, dass ich 3 Möglichkeiten hätte (Beauftragung ausfüllen und 28,50 EUR bezahlen, Annahme verweigern oder Frist von 20 Tagen verstreichen lassen).
Ich finde es eine Frechheit, dass die Deutsche Post nun im Nachhinein, nachdem ich den Service, der jahrelang kostenlos war, von mir eine Zahlung von 28,50 EUR für die Postverzollung fordert, ohne dies vorher mitgeteilt zu haben.
In Deutschland ist es meines Wissens nach verpflichtend, über Kosten einer Serviceleistung VOR der Beauftragung zu informieren. Und zwar da, wo es auch beauftragt wird. Also in dem ersten mir zugegangenen Benachrichtigungsschreiben! Eine Berechnung von Kosten NACH Beauftragung, ohne dass hierüber ausdrücklich VORHER informiert wurde, ist illegal.
Hätte man über die versteckten Kosten von 28,50 EUR bei der mir zugestellten Benachrichtigung bereits informiert, hätte ich die Verzollung selbst vorgenommen!

Meine Forderung an DHL:

Zustellung der Sendung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Geht es nun um die deutsche Post (im Text erwähnt) oder um DHL (Überschrift)?

Für DHL-Paketverzollung musste ich auch schon mal zahlen, aber Briefe waren bisher stets kostenlos.

Dass man vorher über Kosten benachrichtigt werden muss, sehe ich im übrigen genauso.

Seit dem 01.08.2015 kostet die durch die Deutsche Post im Kundenauftrag vorgenommene Verzollung pauschal, d. h. unabhängig vom Warenwert, 28,50 Euro. Bei Ihnen ist doch alles korrekt verlaufen. Sie haben eine Benachrichtigung erhalten, die Postverzollung beauftragt, den Beauftragungsbescheid mit dem Hinweis auf die damit verbundenen Kosten erhalten und nun liegt es an Ihnen wie Sie die Sache regeln.

Da ich das vor ca. 2 Wochen auch hatte: Bei mir lag ein Schreiben dabei, dass man ausfüllen konnte, wenn man DHL mit der Verzollung beauftragen wollte. Darin waren ganz klar der Preis ersichtlich. 28,50 € bezahlt man nur, wenn man den Auftrag auch tatsächlich vergibt->also unterschreibt und an DHL zurückschickt. Ich habe es vorgezogen selbst zum Zoll zu fahren. Verstehe ihren Unmut nicht, hätte der Absender ihrer Sendung eine Rechnung an dem Paket angebracht, hätten Sie keinerlei Probleme. Würde mir an ihrer Stelle den mal vornehmen. Ansonsten finde ich 28,50€ als Preis schon heftig, aber andere Unternehmen kassieren ebenfalls. Soweit mir bekannt ist, nimmt UPS schon seit Jahren Geld dafür. Ach ja, Pakete mit anhängender Rechnung (außen am Karton - wie das so wohl international üblich ist) werden von der Post immer noch ohne Gebühr zur Verzollung gebracht (kostet bei anderen Transporteuren schon seit Jahren). Im Übrigen wurden Sie ja vor der Serviceleistung von den Kosten in Kenntnis gesetzt. Ansonsten wüssten Sie ja den Preis nicht. Aber Sie können ja immer noch nach Tucha fahren und mit einer Rechnung das Paket selbst abholen.

Wie gesagt, solange Sie den Auftrag nicht erteilen, dass die Post für Sie die Verzollung übernimmt, kostet Sie da gar nichts 28,50€.

Gründlich das Schreiben zu lesen, hätte ihnen diese Erkenntnis gebracht.

Die Kommentare sind ja nen Witz und ohne Ahnung!

@reclaboxer:
Postverzollung war seit jeher kostenlos. Wenn etwas von DHL zu DHL ging, besonders bei Express, da kann es schon mal vorkommen mit den 10 € netto. (man vergleiche mal die Summe!)
Pakete aus dem Ausland werden auch mit DHL befördert und nicht mit DPAG. bei der Zollabwicklung arbeiten die aber wieder zusammen, denn DHL ist der Paketdienst der DPAG.

@H. Schultz
Vielleicht mal richtig lesen? Die Kostennote für die Postverzollung hat er erst NACHTRÄGLICH bekommen! die Postverzollung wurde vermutlich schon vorher beantragt.

@ Paula Phillips.
Was sind das denn für Halbweisheiten? Wie soll er denn an das Paket kommen ohne den Schriebs auszufüllen. Vielleicht mal dran gedacht, dass nciht jeder eine Zollstelle vor der Haustür hat? Manche müssen 100 Km weit fahren! Daher war Postverzollung immer eine super Lösung.
außerdem auch hier: richtig lesen hilft vor Antworten wie meiner. Er hat den Gebührenschriebs erst später bekommen. Steht doch eindeutig da.

UPS und so weiter, du verwechselst hier eindeutig Expressdienste oder? außerdem sind die alle mit 10 netto billig dabei. außer TNT. mag sein, dass ab 1.8. alle die Preise angehoben haben. Im Übrigen dient das bei denen einfach nur zur schnelleren Abwicklung. So ist auch die Begründung bei der Post/DHL. die aber lächerlich ist. Ich kann dir Dinger erzählen.
Und jetzt kommt noch was wovon du keine Ahnung zu haben scheinst: man konnte diese Gebühr verweigern, da man ja auch hätte selbst verzollen können! Das war bisher das was der Themenersteller gemacht hatte. Entweder beim Binnenzoll oder Postverzollung.

Und dann mal zur Rechnung außen. sowas gibts auch nur hier im Land. Das eine Rechnung außen verlangt wird vestößt gegen das weltweite Postgesetz und sogar gegen EU Regeln! Da läuft sogar noch ein Antrag! Die Kommission war sehr daran interessiert warum sowas hier verlangt wird! Da werden wir den Stein gleich mal neu anstoßen mit der neuen Regelung. Warum, kommt noch weiter unten.

Maßgeblich ist weltweit IMMER die Zollerklärung. Nur hier beim deutschen Zoll nicht.
UNd schon mal dran gedacht, dass private Verkäufer KEINE Handelsrechnung haben?
Weiterhin wird die Rechnung - oder auch ein dann doch vorhandener privater Zahlungsbeleg - gerne innen versendet, damit keine Langfinger auf dumme Ideen kommen.

Folglich landen solche Sendungen zukünftig immer beim Binnenzoll. Da hat man nun die Wahl, 1 Stunde fahren, halbe Stunde warten und sich noch volllabern lassen ob man das Zeugs kaufen darf und ständig nur unterschwellige Fragen zu bekommen. Oder halt die 28,50.

Und jetzt kommts:
MEINE ERFAHRUNGEN sind nun mal nicht so rosig. Nicht nur dass Rechnungen außen ignoriert werden, nein, der Zollerklärung wird zu 99% schon mal gar nicht geglaubt. (Aussage eines Zollfritzen).
Ok, Rechnung außen dran, Zollerklärung vielleicht nicht perfekt, ab zum Binnenzoll. Warum? weil die Zollerklärung nicht korrekt ist. Ok, das ist soweit rechtskonform, aber widerspricht dem Verlangen der Rechnung außen, die ja da ist.
Hier ist das Maß die Zollerklärung.
Ok, ist die Zollerklärung korrekt, aber keine Rechnung außen. WEIL DAS KEINER IN DER WELT MACHEN MUSS!

FOLGE: Viele Sendungen landen zu Unrecht beim Binnenzoll. Und man die Kosten an der Backe - zumindest die, die weiter weg wohnen. Auch alle anderen müssen sich Zeit nehmen.
Und daher werde ich zukünftig Zeit und Sprit der Post/DHL in Rechnung stellen. Und zwar wenn eine Rechnung außen dran ist oder die Zollerklärung korrekt war - auch ohne Rechnung.
Dann bekomme ich bestimmt schriftlich warum eine Rechnung außen sein soll und das wird die EU sehr interessieren.

Und deshalb ist die Meldung in der Recla Box zu Recht.
Zusammenfassend-Warum?
1. Die Sendungen landen willkürlich beim Binnenzoll und es wird lapidar behauptet, dass vorher nicht verzollt werden konnte.
2. Rechnung außen ist NICHT notwendig gemäß EU und Weltpostvertrag! eine korrekte Zollerklärung reicht also!
3. Und absolut gegensätzlich, ist eine Rechnung außen, wird trotzdem oft nicht verzollt, weil dann ein klitzekleiner Schreibfehler auf der Zollerklärung wieder diese maßgeblich macht.

Reine Geldschneiderei!

Ein paar Anzeigen wären vielleicht mal ein Denkzettel für den Haufen.

Sorry für Schreibstil.ist schon spät.

Man sollte das hier drigend dem verbraucherschutz melden

das gesetz sieht zu den bereits bezahlen post-versand-gebühren keine eigene postverzollungsgebühr für die post vor

allein schon dieser wort "postverzollung" als wäre die post selbst der zoll das allein grenz schon an namensmissbrauch

nehmen wir doch mal was die post überlicheweise für den versand eines packets bekommt in meinen fall 3,90 euro

jetzt sollen es 28.50 sein? keine transparens wie sich das überhaupt zusammensetzt schließlich hat die post das nur an den zoll weiterverschickt dann gibt es der zoll wieder frei

das gehört zu ganz normalen üblichen aufgaben der post

im gegesatz zu den zollgebühren gibt es gesetzliche grundlagen hat die post welche? nein

reine abzocke! die post hatte ihr geld bereits! eine erneute versand gebühr der post ist nicht vorgesehen und selbst wenn kommt dieser versand nie auf 28,50 euro deshalb wird die post es auch vermeiden zu zeigen wie sich das zusammensetzt die arbeit macht der zoll die post nimm es nur wieder auf deshalb auch dieses "misteriöse drum rum also falsche begriffe, halbwahrheiten und keine transparenz bei den gebühren"