Flug verpasst wegen unqualifiziertem Bodenpersonal

Unser gebuchter Flug ging heute um 8:45 von Palma nach Frankfurt. Um 7:45 trafen wir am Last Minute Check In Schalter ein. Dort lies uns ein Mitarbeiter von Airberlin nicht durch die Absperrung an den Schalter, obwohl wir sagten, dass unser Flug nach Frankfurt um 8:45 ginge, sondern verwies uns auf den normalen Check in Schalter. Dort standen wir ca. 10 min.

Dann hieß es, da wir ein Golfgepäck dabeihaben, müssten wir uns an einem extra Schalter für Sperrgepäck anstellen. Dort standen wir wieder 10 min und vor uns ging es nicht weiter, da Kunden ihren Hund am Schalter nicht loswurden. Wir gingen an der Schlange vorbei zum Personal und teilten mit, dass wir bereits seit 20 min gerne einchecken würden und unser Flieger um 8:45 ginge. Dieser Mitarbeiter schickte uns dann wieder zurück an den Last Minute Check in Schalter, wo der andere Mitarbeiter uns wieder nicht durch die Absperrung an den Schalter vorlassen wollte. Dann platzte meinem Mann der Kragen, schob sich an dem Mitarbeiter und der Absperrung vorbei vor zum Schalter; es war inzwischen 8:05 Uhr und am Schalter wurde uns dann freundlich mitgeteilt, dass wir zu spät sein und wir uns doch an den Service Schalter von Airberlin wenden sollen.

Laut Airberlin war der Check in bis 8:00 Uhr möglich. Allein die Tatsache, dass man eine Familie von Schalter zu Schalter schickt, bei der die Frau schwanger mit dickem Bauch ist, ein 15 Monate altes Baby plus Kinderwagen, 3 Koffer und ein Golfgepäck dabei hat; nein, man nötigt sie auch noch ihren Flug zu verpassen und einen teuren Ausweichflug zu buchen. Und da der nächste Flug nach Frankfurt erst gegen 20:00 Uhr für schlappe 1400€ ging, entschieden wir uns für den Flug nach Hannover um 13:10 Uhr für 680€ plus 115€ Golfgepäck und sitzen nun in einem Mietwagen Richtung Frankfurt Airport um unser geparktes Auto dort abzuholen. Bei der Ankunft in Hannover teilte uns eine andere Passagierin mit, sie habe für Ihr Golfgepäck nur 70€ gezahlt; wie kommt das?

Unser Fazit: Willkommen beim Service Airberlin in Palma de Mallorca, wo man Schwangeren plus Kind schon ein bisschen mehr zumuten kann.

Bestell-/Kundennummer: 1319500

Meine Forderung an AirBerlin:

Erstattung des Flugpreises

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo Frau Dr. Schäffer!
Was soll denn diese Besch_werde?
Mit Ihrem Umfang (incl. Kleinkind!) wagen Sie es, eine Viertelstunde vor Toresschluß erst anzukommen und fordern alle Rechte für sich!
Darf es denn keine anderen Passagiere geben, die auch nach Hause wollen?
Ich bin kein Freund von Airlines, aber hier kann ich deren Mitarbeiter voll verstehen. Für Ihr Verständnis von Bevorzugung hätten Sie m. E. noch mehr draufzahlen müssen.
Nichts für ungut, ich bin sonst nicht so grob!
Es grüßt ein amüsierter ReclBox-Leser

'Werden Fluggäste am Abfertigungsschalter vor dem Check-In durch die Mitarbeiter der Fluggesellschaft zu langsam bedient und verpassen dadurch ihren Flug, haben sie Anspruch auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz aller ihnen entstandenen Kosten. Fluggesellschaften haben genügend Personal einzusetzen, um Fluggäste pünktlich, schnell und rechtzeitig abzufertigen. Warteschlangen und lange Wartezeiten auf Grund weniger geöffneter Abfertigungsschalter oder zu wenig Personal am Check-In-Schalter gehen zu Lasten der Airlines. Die Fluggesellschaft haftet Fluggästen bei nicht rechtzeitiger Abfertigung (vgl. AG Berlin Charlottenburg, Urt. v. 21.04.2009, Az: 226 C 331/08; die Air Berlin wurde nicht nur zu Schadensersatz für die Kosten einer Bahnfahrt und eines neu gebuchten Flugtickets verurteilt, sondern zusätzlich noch zur Ausgleichszahlung gemäß VO (EG) Nr. 261/2004 in Höhe von 250 EUR pro Person). Urteile ergingen auch gegen die Turkish Airlines und andere Fluggesellschaften wegen zu langer Abfertigung (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.01.2007, Az: 29 C 499/06 (46); BGHS Wien, Urt. v. 20.12.2007, Az: 16 C 513/07v-23). ' Qeulle: Rechtsanalt Jan Bartholi, Berlin

'Gemäß dem Luftfahrt-Bundesamt ist eine 'Nichtbeförderung' im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 'die Weigerung des Luftfahrtunternehmens einen Fluggast zu befördern, obwohl dieser sich gemäß den vertraglichen Bedingungen rechtzeitig am Flugsteig eingefunden hat. ' Quelle: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html

Die Strecke von Palma nach Frankfurt beträgt gem. luftlinie.org 1254 km. Kam es durch die Nichtbeförderung auf dem Ursprungsflug zu einer verpäteten Ankunft am Endziel, stehen dem Passagier 'EUR 250,- als Ausgleichsleistung gem. der 'Europ. Fluggastrechteverordnung', der VO (EG) 261/2004 zu (vgl.: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html).

Neben dem möglichen vorstehenden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (siehe oben) hat der Passagier im Falle der Nichtbeförderung Anspruch auf Unterstützungleistungen:
'Aus Art. 8 der VO (EG) 261/2004 ergibt sich der Anspruch auf sogen. Unterstützungsleistungen. Doch was ist dies? -
Dies ist ein Anspruch des Fluggastes auf
-Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder
-einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
-anderweitige Beförderung zu seinem Endziel,
und zwar nach Wahl des Fluggastes. -
Wann entsteht dieser Anspruch? -
Er entseht im Falle der
-Annulierung oder
-Nichtbeförderung. ' Quelle: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/betreuung-und-unterstutzung.html

Das Luftfahrtunternehmen darf dem Passagier, den er nicht befördert, nicht noch einen anderen Flug verkaufen!

Frau Dr. Schaffer,
als ich meinen ersten akademischen Grad erwerben durfte setzte man voraus, dass die Studen die Uhr beherrschen. Air Berlin verlangt von seinen Kunden, dass sie 2 Stunden vor Abflug auf dem Flughafen erscheinen, damit ein pünktlicher und geordneter Check In gewährleistet wird.

Bei dieser Unmenge an Gepäck (3 Koffer für zwei Erwachsene?), zusätzlichem Golfgepäck (sie müßten doch schon beim Hinflug mitbekommen haben, dass das Sperrgepäck ist), einem Kleinkind nebst Kinderwagen und ihrem eigenen Zustand erscheinen sie unpünktlich und nehmen für sich das Recht einer Sonderbehandlung in Anspruch. Dieses Recht steht ihnen nicht zu.

Sie können froh sein, dass man ihren Mann, nach dem geschilderten Auftreten gegenüber dem Flughafenpersonal, nicht noch vorläufig festgenommen hat. Ich habe ähnliche Situationen bereits beobachten dürfen.

Ihre Beschwerde und die damit verbundenen Forderungen sind gegenstandslos. Vielleicht sollten sie einmal ihr eigenes Verhalten analysieren und ihr Verhalten zukünftig anpassen.

Mein Kommentar wird noch geprüft. Soviel vorneweg, dass Bodenpersonal war nicht unqualifiziert sondern ihr Verhalten.

Zitat Frau Dr. Schaffer: 'Unser gebuchter Flug ging heute um 8:45 von Palma nach Frankfurt. Um 7:45 trafen wir am Last Minute Check In Schalter ein. '

Zitat ReclaBoxler-7145635: 'Air Berlin verlangt von seinen Kunden, dass sie 2 Stunden vor Abflug auf dem Flughafen erscheinen, . '

Gemäß eigenem Bekunden hat sich Frau Dr. Schaffer rechtzeitig zum Check-In eingefunden. Für den Flughafen Palma de Mallorca ist Annahmeschußzeit für den Check-In 45 Min vor Abflug. vgl.: http://www.airberlin.com/site/checkin.php?LANG=deu

Die Kritik von ReclaBoxler-7145635 läuft also ins Leere.

Frau Dr. Schaffer war gem. eigenem Bekunden eine Stunde vor Ablfug am Check-in-Schalter. Am Flughafen Palma de Mallorca hätte sie sich lediglich 45 Min vor Ablufg dort einfinden müssen. Insofern hat sie die Nichtbeföfdrung nicht selbst verschuldet! l

Die Aussage "Am Flughafen Palma de Mallorca hätte sie sich lediglich 45 Min vor Ablufg dort einfinden müssen. " ist sachlich falsch. Bei den 45 Minuten handelt es sich um die Annahmeschlusszeit von Air Berlin in PMI.

Die konkreten Festlegungen hat Air Berlin hier veröffentlicht:
http://www.airberlin.com/site/checkin.php?LANG=deu

Air Berlin weist hierbei nochmals gesondert auf folgende Punkte hin:

"Rechnen Sie längere Wartezeiten am Check-in Schalter und an den Sicherheitskontrollen mit ein.

Passagiere, die nach Ablauf der Annahmeschlusszeit Ihres Fluges am Check-in-Schalter eintreffen, können nicht mehr einchecken, verlieren ihre Flugberechtigung und haben keinen Anspruch auf Rückvergütung, Gutschrift oder kostenlose Umbuchung. "

Reclabox veröffentlicht keinerlei sachbezogenen Kommentierungen mehr. Wieso?
http://www.airberlin.com/site/checkin.php?LANG=deu

Die Beschwerde ist unbegründet. Der BF hat aufgrund Nichteinhaltung der allgemeinen Festlegungen von Air Berlin zum Check-in keinerlei Anspruch auf Erstattungen.
Das eigene Verhalten sollte Anlass einer kritischen Betrachtung darstellen. Die unberechtigte Inanspruchnahme einer Sonderbehandlung gegenüber anderen Fluggästen ist rücksichtslos, frech und unverschämt.

Vielleicht sollte erst mal geklärt werden wo das Ereignis war. Die verorteten Angaben des BF (Karte) verweisen irgendwo auf die Karibik.
Aber die Idee mit dem Last-Minute-Schalter ist gut. Maache ich in Zukunft auch so. Spart Zeit.

Spart aber nur Zeit wenn es klappt. Es klappt aber Gott sei dank nicht immer.

Im vorliegenden Sachverhalt hat die Passagierin sich rechtzeitig, nämlich eine Stunde vor Abflug des Fluges am Check-In-Schalter eingefunden. Somit war sie rechtzeitig dort. Damit hätte ihr nicht die Beförderung verweigert werden dürfen.

In den AGB des Luftfahtunternehmens steht: 'Passagiere, die nach Ablauf der Annahmeschlusszeit Ihres Fluges am Check-in-Schalter eintreffen" verlören ihr Recht auf Beförderung. Im Umkehrschluß folgt daraus: Jeder Passagier, der sich bis spätestens zur Annahmeschlußzeit einfindet, verliert seinen Beförderungsanspruch nicht! (Anders kann es ja auch gar nciht sein.)

Im übrigen verweise ich auf das Urteil des AG Charlottenburg v. 21. 04.2009, Az.: 226 C 331/08: http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=14623

@1845125, ich gebe ihnen vollkommen Recht. Es wäre traurig, wenn die Masche mit dem Last-Minute-Schalter (alle anderen rechts überholend) immer klappen sollte.

Ich ärgere mich seit Jahren auch darüber, dass immer mehr Fluggäste bei der Mitnahme von Handgepäck für sich ebenfalls Sonderprivilegien konstruieren. Die Airlines sollten auch hier konsequenter durchgreifen.

Es heißt in den AGB der Airline. 'Passagiere, die nach Ablauf der Annahmeschlusszeit Ihres Fluges am Check-in-Schalter eintreffen, können nicht mehr einchecken. ' - Daraus folgt im Umkehrschluß, alle Passagier, die vor Ablauf der Annahmeschlußzeit eintreffen, können einchecken. - Die Beschwerdeführerin ist nach eigenem Bekunden eine Stunde Stunde vor Abflug, d. h. 15 Minuten vor Meldeschluß, rechtzeitg am Check-In-Schaler eingetroffen!

In den AGB heißt es: 'Passagiere, die nach Ablauf der Annahmeschlusszeit Ihres Fluges am Schalter eintreffen, können nicht mehr einchecken, . ' -Daraus folgt im Umkehrschluß: Jeder, der vor dieser Zeit, sei es auch nur eine Minute, dort eintrifft, muß abgefertigt werden.
Demnach war die Beschwerdeführerin rechtzeit am Schalter und hatte zu Recht einen Beförderungsanspruch, der ihr allerdings verweigert wurde.

Der Nutzer Klaus Schlesinger verdreht in seinem Kommentar die Tatsachen. Die BF hat geschrieben "Um 7:45 trafen wir am Last Minute Check In Schalter ein". Der User Schlesinger behauptet fortwährend, dass sie sich rechtzeitig am Check-In-Schalter eingefunden hat und versucht daraus Rechtsansprüche abzuleiten. Diese Ansprüche existieren nicht, da sie sich nach eigenen Angaben nicht am Check-in-Schalter eingefunden hat sondern sich vordrängeln wollte.

@1845125, ich gebe ihnen vollkommen Recht. Es ist eine Frechheit und Unverschämtheit, wenn die Masche mit dem Last-Minute-Schalter (alle anderen rechts überholend) immer klappen sollte. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass solche Typen Privilegien für sich ableiten, die ihnen nicht zustehen.
Bei dem User K. S. habe ich langsam den Verdacht, dass er mit dem BF identisch ist und hier in eigener Sache argumentiert. jeder normale Mensch dürfte doch inzwischen erkannt haben, dass hier eigenes verschulden vorliegt und der BF keinerlei Ansprüche hat. Das Verhalten des BF war frech und unverschämt.

Ich ärgere mich seit Jahren ebenfalls darüber, dass immer mehr Fluggäste bei der Mitnahme von Handgepäck für sich weitere Sonderprivilegien konstruieren. Die Airlines sollten auch hier konsequenter durchgreifen.

Der ReclaBoxler-1845125 gibt hier nur seine laienhafte Meinung wieder, die nicht mit dem Recht in Einklang steht.
Wenn um 08.45 h planmäßige Abflugzeit ist, Meldeschlußzeit um 08.00 h ist und der Passagier um 07.45 h erscheint, meint der ReclaBoxler-1845125, daß dieses Erscheinen zu spät sei. Tatsächlich ist aber um 07.45 h noch kein Annahmeschluß sondern erst um 08.00 h. Daher kann der um 07.45 h erscheinende Passagier gar nicht zu spät erschienen sein!
Siehe auch: http://www.kanzlei-woicke.de/2009/04/21/ag-charlottenburg-urteil-v-21-04-2009-226-c-331-08/

@K. Sch.,
es reicht mir jetzt langsam mit ihnen. Ich habe mich jetzt bei der Reclabox beschwert, da ich ihr Auftreten nicht länger hinnehmen werde.

Sie haben sich mit ihrer Lebensgefährtin nicht am Check-in-Schalter gemeldet sondern versucht sich über die missbräuchliche Nutzung eines Last-Minute-Check-in-Schalters gegenüber den anderen Fluggästen einen Vorteil zu verschaffen.

Die Ausführungen von ReclaBoxler-1845125 sind laienhaft und nur reine Vermutungen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Er hält sich offenbar an das Pippi-Langstrumpf-Lied: 'Ich mach die Welt, so wie sie mir gefällt. '.

Zitat von von ReclaBoxler-1845125: 'Sie haben sich mit ihrer Lebensgefährtin nicht am Check-in-Schalter gemeldet sondern versucht sich über die missbräuchliche Nutzung. '

Die Fakten: -Ich bin mit der Beschwerdeführerin nicht verwandt, bekannt befreundet oder verschwägert. -Ich war beim streitgegenständlichen Vorkommnis nicht anwesend! -Ich habe zwei Semester Jura nebenbei studiert und betreibe einen Blog über Fluggastrechte. Daher kenne ich mich im Rahmen der Fluggastrechte aus und kann hier entsprechende Sachverhalte beurteilen.