In Düsseldorf hat sich DHL jetzt noch etwas weiter vom §3 Nr. 3 PUDLV "emanzipiert": Hier klingelt der Postmann nicht mal mehr, um die Sendungsbenachrichtigung einzuwerfen, sondern schickt diese gleich per Briefpost zu. Die o. g. Sendung konnte angeblich am 16.09.2015 nicht zugestellt werden, obwohl ich oben in unserer Wohnung saß. Am Folgetag zog ich verwundert einen DHL-Umschlag aus dem Briefkasten, mit dem wir davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass wir das Paket in einer Filiale abholen sollen. Parallel erhielt auch die Nachbarin so einen Brief.
Bei der Abholung in der völlig überforderten Filiale bestritt der Mitarbeiter nicht, dass eine Zustellung möglich gewesen wäre. Es sei bekannt, dass viele Zusteller gar nicht erst einen Zustellversuch unternähmen, sondern gleich strassenweise Pakete in den Filialen abladen. Was unternimmt die DHL, um eine solche Praxis zu unterbinden und ihren gesetztlichen Pflichten nachzukommen? Wieso haben Paketzusteller Zugang zu Material, das diesen Trick erst möglich macht: M. E sollten Paketzusteller diese Umschläge gar nicht zur Verfügung haben. Das ist doch wie eine Einladung zum Betrug am Kunden, der für die Zustellung bezahlt hat.
Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer 315619454671JJD00039000611012264
Meine Forderung an DHL:
Unterbindung dieser Praxis, ersatzweise: Erstattung der Kosten für die Abholung in der Filiale (Lohnausfall, Fahrt- und Parkkosten), (Teil-) Erstattung des Portos
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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