16.10.2015 | 12:35 Uhr | 443 Views
Ich habe durch Störungen an den Weichen der DB den Besuchstermin bei meiner kleinen Tochter verpasst. Es gibt nur einen Termin wochentlich.
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Erstattung von 75% der Preises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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75 % ist ein wenig hochgegriffen:
>>25 Prozent Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten, jeweils bezogen auf den bezahlten Fahrpreis für einfache Fahrt
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml#1
Aber ein entsprechender Antrag muss gestellt werden und nicht bei der Box reklamiert werden.
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml#13
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst