16.10.2015 | 11:15 Uhr · 624 Views · von M. Grupe
E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Zählermiete trotz Nullverbrauch
Für den Stromzähler, Zählernummer 1020100002228371 wurde kein Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich dabei um einen Zweirichtungszähler, welcher gar nicht benötigt wird, denn auf der Bezugsseite fällt kein Verbrauch an (siehe auch Rechnung vom 05.02.2015 der Firma E.ON).
Mit Schreiben vom 02.07.2015 teilt mir nun die Firma E.ON mit, dass Strombezug doch anfallen würde, dieser aber auf dem Zähler nicht angezeigt wird, diese Aussage liegt wohl völlig neben der Sache, denn wenn Strom bezogen/verbraucht würde, dann würde der Zähler diese Menge auch anzeigen.
Ich bin daher nicht bereit, eine monatliche Grundgebühr für diesen Zähler zu zahlen, auf
welchem nachweislich kein Stromverbrauch stattfindet. Hier hat sich auch die Schichtungstelle Energie mit Schreiben vom 21.03.2013 (AZ
4977/12) in meinem Sinne geäußert.
Die Bundesnetzagentur verweist ebenfalls darauf, dass in Fällen fehlenden Verbrauchs keine Grundgebühr anfällt.
Meine Forderung
Keine Zahlung der Grundgebühr wegen fehlendes Verbrauches (0 kWh Verbrauch).
Firmenantwort
16.10.2015 | 11:15 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH
Sehr geehrter Herr Trawinsky,
es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wird bereits geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie benachrichtigen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Hierfür bedanken wir uns bereits heute.
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH