16.10.2015 | 11:15 Uhr · 624 Views · von M. Grupe
E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Zählermiete trotz Nullverbrauch
Für den Stromzähler, Zählernummer 1020100002228371 wurde kein Vertrag abgeschlossen. Es handelt sich dabei um einen Zweirichtungszähler, welcher gar nicht benötigt wird, denn auf der Bezugsseite fällt kein Verbrauch an (siehe auch Rechnung vom 05.02.2015 der Firma E.ON).
Mit Schreiben vom 02.07.2015 teilt mir nun die Firma E.ON mit, dass Strombezug doch anfallen würde, dieser aber auf dem Zähler nicht angezeigt wird, diese Aussage liegt wohl völlig neben der Sache, denn wenn Strom bezogen/verbraucht würde, dann würde der Zähler diese Menge auch anzeigen.
Ich bin daher nicht bereit, eine monatliche Grundgebühr für diesen Zähler zu zahlen, auf
welchem nachweislich kein Stromverbrauch stattfindet. Hier hat sich auch die Schichtungstelle Energie mit Schreiben vom 21.03.2013 (AZ
4977/12) in meinem Sinne geäußert.
Die Bundesnetzagentur verweist ebenfalls darauf, dass in Fällen fehlenden Verbrauchs keine Grundgebühr anfällt.
Meine Forderung
Keine Zahlung der Grundgebühr wegen fehlendes Verbrauches (0 kWh Verbrauch).
Firmenantwort
16.10.2015 | 11:15 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH
Sehr geehrter Herr Trawinsky,
es tut uns leid, dass Sie sich so über uns ärgern.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wird bereits geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden Sie benachrichtigen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Hierfür bedanken wir uns bereits heute.
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH
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16.10.2015 | 11:47 Uhr · M. Grupe
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26.10.2015 | 15:05 Uhr · M. Grupe
Eine Unschlüssigkeit ergibt sich allein auch aus der Aufstellung der Firma E.ON vom
13.10.2015.
Hier sollen vom 09.08.2010 bis 14.12.2010 (127 Tage) demnach 2 kWh angefallen sein, vom
15.12.2010 bis 23.08.2012 (617 Tage) dann 0 kWh angefallen sein, obwohl sich an der
Anlage nichts verändert hat.
Vom 24.08.2012 bis 30.09.2012 (37 Tage) sollen dann aber wieder 4 kWh angefallen sein.
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30.11.2015 | 15:51 Uhr · M. Grupe
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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17.12.2015 | 15:02 Uhr · Christian Mauch
http://solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-energiepolitik/solidarfonds-nullverbrauch-plant-musterverfahren-gegen-ueberzogene-gebuehren.html
Und hier noch ein Bericht der Stiftung Wahrentest:
www.test.de/solaraerger
mit freundlichen Grüßen,
Christian Mauch
Schriftführer im Vorstand des Deutschen Solarbetreiber Clubs