Ich habe ein Paket mit 12 wertvollen Weinen mit DHL versendet, wie ich es seit Jahren mache, da ich Weinhändler bin. Das Paket wurde mit bis 25.000. -€ versichert.
In der Postfiliale bin ich seit Jahren bekannt, fast täglich hole ich dort Weine ab oder versende sie, die Mitarbeiter kennen mich alle gut.
Während des Versands wurden aus dem Karton 4 Flaschen im Wert von 2200. - gestohlen, es kamen nur 8 Flaschen beim Empfänger an, das ist unstrittig.
Als ich nun alle Belege und die Schadensmeldung einreichte, bekam ich als Antwort, meine Weine gehören zu den "Valorne der Kl. II", die pro Paket bis maximal 500. -€ versichert werden können!
Valoren der Kl. II sind:
Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren Edelsteine,
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten
Scheckkarten, Kreditkarten, Briefmarken und sonst. Zahlunsmittel oder Wertpapiere
Mit dieser "Begründung" lehnt man den Diebstahl durch eigene Mitarbeiter ab.
Unter welchem der og. Valoren fällt den Wein?
Warum nehmen alle Poststationen Weine an und versichern die Pakete entsprechend, wenn sie eiegentlich unter Valoren fallen?
Bei einem anderen Fall wurde mir der Ersatz einer teuren Flasche wegen Bruchs verweigert, weil ich die Flasche zusätzlich mit Zeitungspapier und Luftpolsterfolie geschützt hatte, im verifizierten Wein-Versandkarton, den ich bei DHL gekauft hatte!
Erst eine Vorstandsbeschwerde brachte dann zügig das Geld.
Steckt da etwa Methode dahinter?
Es gibt ja einige unseriös arbeitende Versicherungen, die ähnlich vorgehen und ersteinmal alle Ansprüche ablehnen.
Unterliegt die "Versicherung" des DHL eigentlich dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen? Ich würde diese Sachen gerne dort einmal zur Überprüfung hinsenden.
Bestell-/Kundennummer: Vorgang 1-167792931
Meine Forderung an DHL:
2200
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Bis 1.11. noch keine Reaktion vom Vorstand DHL
Nach meiner 2. Vorstandsbeschwerde kam nun ein Schreiben, in dem ich aufgefordert werde, Belege vorzulegen. Jedoch war keinerlei Aussage beeinhaltet, in dem über den Versicherungsschutz eine Angabe gemacht wurde.
Habe nun am 15.11.15 eindringlich auf eine klare Aussage zum Deckungsschutz gedrängt, mit dem Hinweis, dass die Antwort publiziert wird.
Mal schaun
Nunmehr hat sich die Schadensabteilung für Großschäden gemeldet und zugegeben, dass es sich ". um kein Verbotsgut" handelt.
In wie weit ich nun den Ersatz des mir entstandenen Schadens erhalte, ist der Höhe nach noch offen.
Jedoch erhärtet sich der Verdacht, dass es eine unseriöse Masche von DHL ist, erst einmal jeden Anspruch abzuweisen.
Mein Rat daher:
IMMER sofort eine Vorstandsbeschwerde einreichen und sich nicht mit dem "Kundenservice" rumzuärgern, da dieser nur die Aufgabe hat, Anspruchssteller zurückzuweisen. Der "Kundenservice" schreibt auch immer anonym, es wird kein Mitarbeiter bzw. Verfasser der Ablehnung genannt.
So, nachendem sich DHL mit allen Tricks gewehrt hat, wurde nun doch der gesamte Betrag erstattet.
nach Vorlage aller Belege setzte ich DHL in Verzug, d. h. ich gab ihnen 1 Woche Zeit zum Bezahlen, ansonsten drohte ich mit Rechtsanwalt.
Fazit: Es wird mit allen (!) Mitteln versucht, sich um eine Ersatzpflicht herauszuwinden.
Mein Tip: Nach einer Ablehnung durch den sog. "Kundenservice" sofort (!) eine VORSTANDSBESCHWERDE starten. nach Vorlage aller Belege denDHL IN VERZUG setzen und noch eine Frist (1 Woche zb.) zur Zahlung geben.
Wenn dann nichts pasiert, unbedingt einen RA konsultieren.