Ein Kumpel Ralf A. hatte wohl mal was bei Amazon bestellt. Auf meine Mailadresse, aber mit seinem Namen. Glaube ich zumindest mal, denn diese Adresse wurde nun gesperrt und Amazon verlangt von mir, ich solle den betrag zahlen. Irgendwas mit 22 E. Es geht mir nicht um diese 22 Euro. Es geht mir nur um das Prinzip. Er bestellt was und Amazon verlangt es von mir?
Bereits im April teilte ich Amazon die genaue Postanschrift des Freundes mit. Trotdem verlangen sie das geld von mir, Vor allem aber finde ich es sehr dreist, auch heute am 22.10.2015 zu mir am Telefon zu sagen, "Ich darf Ihnen leider nicht sagen, was da bestellt wurde".
Aber zahlen soll ich es?
Bin ich bescheuert? Ich zahle nicht etwas, was ich:
a)
nicht habe
b)
was ich nicht bestellte
c)
wo ich nicht mal weiß, was es ist
Das kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Was will ich? Ich will, dass Amazon mein gesperrtes Konto lscht, oder aufmacht, damit ich per Nachnahme bestellen kann. Aber wenn nichts getan wird, wird Amazon mich als Kunde vergessen können.
Es soll der zahlen, der das bestellt hat.
Bestell-/Kundennummer: Bestellung : #303-2809792-2362734
Meine Forderung an Amazon.de:
Kundenkonto aufmachen dürfen, Ralf A. soll das zahlen,
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Offensichtlich handelt es sich hier um eine Rücklastschriftsgebühr. Diese deutlich überhöhte Gebühr müssen Sie niemals zahlen, sondern lediglich die tatsächlich berechnete Gebühr. Lesen Sie dies durch, überweisen Sie 3 Euro und haken Sie dann den Vorgang ab, wie es auch Amazon dann machen muß. Viel Glück http://kanzlei-lachenmann.de/uberhohte-rucklastschriftgebuhr-das-zuruckfordern-ist-moglich/
Leider nein, ein Kumpel hat was bestellt über meine Mail Addy. Er weiß was es war, aber ich weiß es nicht mal. Soll aber das, obwohl er Ralf a. heißt zahlen. Ich hätte es verstanden, wenn ich die Ware hätte. habe ich aber nicht. ich habe Amazon die genaue Adresse des Ralf a. mitgeteilt, aber sie wollen von mir das Geld und genau das sehe ich nicht ein. Letztes Jahr sagten sie schon, sie würden es klären. Nix klärt sich. Danke aber an Sie, lieber Gruß
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Der Mann starb nun am 6.12. in meiner Wohnung, als er zu Gast bei mir war.