Sehr geehrtes Jochen Schweizer Team,
mit Bedauern haben wir eben telefonisch unter 089/70809090 erfahren, dass Sie Gutscheine nach Ablauf der Verjährungsfrist auch aus Kulanz nicht mehr einlösen. Wir sind der Ansicht, dass es sich dabei um eine "ungerechfertigten Bereicherung", siehe BGB § 812, handelt.
MfG
Bestell-/Kundennummer: PP6E3B...
Meine Forderung an Jochen Schweizer:
Erstattung des Gutscheinwertes oder Einlösung
Antwort auf die Beschwerde vom 28.10.2015
Guten Tag Frau Hinck,
gerne können wir Ihren Gutschein noch einmal auf seine Gültigkeit überprüfen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedback@jochen-schweizer.de. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.
liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
kommentare und trackbacks 1
Wider Erwarten und erster Aussage wurde unsere Anfrage großzügig erledigt. Besten Dank