Keine seriöse Berichterstattung durch Deutsches Ärzteblatt

Deutsches Ärzteblatt
Köln

Liebe Leser,

im April dieses Jahres, konkret am 16.04.2015, musste ich notfallmäßig wegen eines Nierensteins im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz behandelt werden. Der Nierenstein hat unerträgliche Schmerzen verursacht, was auch hinreichend medizinisch bekannt ist. Diesbezüglich habe ich im Bundeswehrzentralkrankenhaus u. a. zwei Schmerzmittel (Novamin-Tropfen und Paracetamol) zur gleichzeitigen Einnahme ärztlich verordnet erhalten. Die v. g. Schmerzmittel zeigten jedoch keinerlei Wirkung, weshalb mir wegen der unerträglichen Schmerzen am 17.04.2015 Tilidin-Tropfen (diese fallen unter das Betäubungsmittelgesetz) der Firma Stada Arzneimittel AG ärztlich verordnet wurden. Diese v. g. Tilidin-Tropfen habe ich am 17.04.2015 in der Apotheke am Park in 56203 Höhr-Grenzhausen erworben. Dieses v. g. extrem starke Schmerzmittel (fällt unter das Betäubungsmittelgesetz) ist flüssig und befindet sich in einer Glasflasche mit Tropfeneinsatz zur Dosierung. Schon von Anfang an war es nahezu unmöglich das Schmerzmittel zu dosieren. Tropfen kamen kaum aus der Flasche heraus. Letztlich war es nicht mehr möglich auch nur noch einen Tropfen der Flasche zu entnehmen. Da ich wegen der unerträglichen Schmerzen auf das Medikament angewiesen war, habe ich mir dieses nochmals ärztlich verordnen lassen. Mit diesem Mittel gab es sodann keine Probleme.

Am 27.04.2015 habe ich unter Schilderung des Sachverhaltes das Medikament in der Apotheke am Park in Höhr-Grenzhausen reklamiert. Auch dort war es nicht möglich auch nur einen Tropfen aus der Flasche zu entnehmen. Die Apothekerin machte daraufhin den Vorschlag, den Tropfeneinsatz zu entfernen und das Schmerzmittel mit einer Pipette zu entnehmen. Hierbei ergab sich aber dann das Problem, dass mit der Pipette keine Tropfendosierung in der richtigen Menge möglich ist, weshalb ich die Apothekerin gebeten habe, den Vorgang der Firma Stada als Hersteller zu melden. Diese hat insoweit eine entsprechende Dokumentation des Sachverhaltes – auch mit Bildern – erstellt und dies der Firma Stada Arzneimittel AG gemeldet.

Die Firma Stada Arzneimittel AG hat sodann mit Schreiben vom 05.06.2015 in lächerlicher Art und Weise der Apotheke am Park mitgeteilt, dass angeblich keine Unregelmäßigkeiten bestehen. Alles sei in Ordnung.

Unter dem 09.07.2015 habe ich die Firma Stada Arzneimittel AG unter Schilderung des Sachverhaltes angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Natürlich passierte NICHTS. Der Firma Stada Arzneimittel AG sind Anliegen von Patienten offenkundig völlig gleichgültig. Ebenfalls ist es dieser Firma völlig gleichgültig, welche Probleme damit in der Praxis bestehen. Eine Reaktion seitens der Firma Stada Arzneimittel AG erfolgte nicht, womit hier offenkundig ist, dass sich die Firma Stada noch nicht im Ansatz um Anliegen von Patienten kümmert und Kundenorientierung für dieses Unternehmen ein Fremdwort ist. Der Firma Stada sind Probleme mit ihren Produkten völlig gleichgültig.

Es kann nicht sein, dass dieser bekannte Arzneimittelhersteller sich in keiner Weise darum kümmert, welche Probleme mit deren Produkten im Feld passieren. Es handelt sich vorliegend nicht um irgend einen Hustensaft, sondern um das Präparat Tilidin, welches unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und nur auf ganz spezielle ärztliche Verordnungen erhältlich ist, weil dieses Mittel bekannterweise von Heroinabhängigen als Ersatzdroge genutzt wird. Darauf weist sogar die Firma Stada im Beipackzettel hin. Insoweit kann es nicht sein, dass Probleme mit diesem gefährlichen Mittel durch die Firma Stada Arzneimittel AG ignoriert werden.

Hier kann hier an dieser Stelle zunächst festgehalten werden:

HÖCHSTE VORSICHT BEI PRODUKTEN DER FIRMA STADA UND FINGER WEG DAVON!

Der hier geschilderte Sachverhalt ist offiziell beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, www.bfarm.de) gemeldet und dort registriert.

Um diesen vorliegenden Sachverhalt der wichtigsten Zielgruppe, nämlich Ärzten, nahe zu bringen, habe ich mich am 02.08.2015 an die Redaktion des Deutsches Ärzteblatt ( www.aerzteblatt.de) gewandt mit der Bitte um Unterstützung, denn, es sind nun mal Ärzte, die Medikamente auch der Firma Stada verordnen. Am 07.08.2015 habe ich seitens des Deutsches Ärzteblatt eine lapidare Nachricht erhalten, dass hinsichtlich des Vorfalls eine Kontaktaufnahme mit dem BfArM erfolgten wird.

Sie werden es aber schon vermuten, es passierte NICHTS.

Auf Nachfrage beim BfArM wurde mir mitgeteilt, dass seitens des Deutsches Ärzteblatt keine Kontaktaufnahme mit dem BfArM erfolgte. die Auskunft des Deutsches Ärzteblatt ist also schlicht weg gelogen. Insoweit habe ich dort mehrfach um Mitteilung der Gründe dazu angefragt. Es erfolgte bis heute keine Reaktion seitens des Deutsches Ärzteblatt auf meine Nachfragen.

Offenkundig deckt das Deutsche Ärzteblatt Handlungen der Pharmaindustrie und hat überhaupt kein Interesse daran, eine seriöse Berichterstattung zu betreiben.

Es ist also auch höchste Vorsicht beim Umgang mit der Bundesärztekammer als Herausgeber des Deutsches Ärzteblatt geboten!

Meine Forderung an Deutsches Ärzteblatt:

Eine Stellungnahme des Deutsches Ärzteblatt

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