Check24 ignoriert Gewährleistungsrechte

München

Meine Beschwerde richtet sich gegen die Check24 Vergleichsportal Shopping GmbH. Ich habe dort einen Trockenrasierer als Geburtstagsgeschenk für meinen Mann bestellt. Das Gerät wurde auch geliefert. Bei der erstmaligen Nutzung stellte sich jedoch heraus, dass das Rasierergebnis absolut ungenügend ist. Das Gerät bringt die geforderte Leistung einfach nicht.

Daher habe ich das Gerät zurückgesandt. Gleichzeitig habe ich den Widerruf und eine Mängelrüge nach Gewährleistungsrecht erklärt. Check24 hat daraufhin meinen Widerruf zurückgewiesen, da es sich um ein benutztes Gerät handelte.

In einer weiteren Mail habe ich Check24 geschrieben, dass meine Mängelrüge weiterhin besteht und ich meine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend mache. Da ich davon ausgehe, dass der Rasierer auch durch eine Reparatur nicht besser funktioniert und auch die Lieferung eines neuen Rasierers keinen Sinn macht, erklärte ich den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte mein Geld zurück.

Die Antwortmail von Check24 enthielt neben sinnlosen Textblöcken, die auf den individuellen Fall nicht passten, den Hinweis, dass ich Mängel an dem Gerät gern schildern könnte, das Gerät werde dann an die Reparaturstelle gegeben.

Es folgte eine weitere Mail von mir an Check24, in der ich auf den bisherigen Schriftverkehr verwies. Außerdem merkte ich an, dass zwischenzeitlich Check24 den Rasierer und mein Geld hat und sich nichts tut. Ich forderte Check24 auf, die Reparatur zu versuchen und mir das Ergebnis mitzuteilen, alternativ mir den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Ich war fassungslos, als mir Check24 dann per Mail einfach ankündigte den Rasierer unfrei an mich zurückzusenden. Daraufhin habe ich nochmals mein Geld zurückgefordert und mit Mahnbescheid gedroht.

Seitdem habe ich von Check24 nichts mehr gehört. Mir wurde weder der Kaufpreis zurückgezahlt, noch das Gerät zurückgesandt. Ich wurde auch nicht darüber informiert, ob das Gerät zur Reparatur gegeben wurde.

Ich gehe davon aus, dass Check24 davon ausgeht, ich werde für eine Forderung von ca. 100,00 Euro kein gerichtliches Mahnverfahren mit ggf. weiterem Klageverfahren durchführen, wegen Höhe der Gerichtskosten und weiterer Aufwendungen. Es handelt sich daher um eine vorsätzliche Umgehung der gesetzlichen Gewährleistung, die Methode hat.

Bestell-/Kundennummer: 2015-671820-1

Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal:

Rückerstattung des gesamten Kaufpreises

Antwort auf die Beschwerde vom 06.11.2015
CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Abteilung: Marketing

06.11.2015 | 08:53 Uhr

Sehr geehrte Kundin,

wie Sie bereits mit unserem Kundeservice telefonisch besprochen haben, werden wir uns gerne um den Fall kümmern und uns um eine für Sie passende Lösung bemühen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24 Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Check24 ist endgültig nicht bereit, sich an die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften zu halten. Die Schuld wird auf den Händler und den Hersteller geschoben, wobei diese ja nicht mein Vertragspartner aus dem Kaufvertrag sind. Aber das interessiert Check24 so gar nicht.

Der tolle Lösungsvorschlag von Check24:

1. Verkauf der für IHren Mann unbrauchbaren Ware an Privat über die einschlägigen Plattformen eBay etc.

2. Telefonische Rücksprache zur Benutzung des Rasieres mit der Philipshotline. DIe Kollegen dort sind der festen Überzeugung Ihrem Mann von den Vorzügen des Rasierers begeistern zu können.

Fazit: Ich kann die mangelhafte Ware an einen anderen Dummen weiter verkaufen oder mein Mann ist nur zu dumm den Rasierer zu verwenden und Phillips muss ihm erklären, wie man diesen ordnungsgemäß verwendet.

Für mich hat sich die Angelegenheit erledigt, da ich derzeit schlicht und einfach weder Lust noch Zeit habe, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

Also voller Erfolg für Check24. Mich haben die aber jedenfalls als Kunden das letzte Mal gesehen. Ich rate ausdrücklich davon ab, über diese Plattform irgendetwas zu bestellen.