Ich hatte bei Internethändler www.autoteilemann.de zwei STABILUS Gasfedern bestellt und diese Auftrag auch bestätigt bekommen. Auf der Internetseite, als auch in der Auftragsbestätigung, als auch in der späteren Rechnung stand explizit drin, dass es sich um Gasfedern des Herstellers STABILUS handelt. Geliefert wurden Gasfedern des Herstellers LESJÖFORS.
Ich forderte den Händler zur Nachbesserung bzw. Vertragserfüllung auf, dieser bot aber lediglich die Rückabwickelung an und sah sich außer Stande den Artikel des Herstellers STABILUS zu liefern.
Nach Ablauf der Fristsetzung zur Nachbesserung bestellte ich bei einem anderen Händler, die Mehrkosten dafür (der Artikel dort war teurer) in Höhe von 10,81 EUR machte ich als "Schadensersatz aus Nichtlieferung" geltend. Auch diese Frist lies der Händler verstreichen.
Nun wird der Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend gemacht.
Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 4163426
Meine Forderung an autoteilemann.de:
10,81 EUR
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Schadenersatz wurde überwiesen!