17.11.2015 | 21:22 Uhr | 385 Views
Hallo,
Unister Travel (ab-in-den-Urlaub) hat mir den 100-Euro Gutschein nicht ausgezahlt. Nun habe ich ein Mahnverfahren eröffnet und Unister Travel hat Widerspruch eingelegt. Das ganze ist jetzt vor dem Gericht in Leipzig und ich habe eine Anspruchsbegründung zu stellen. Hat das jemand schon mal gemacht und kann mir helfen, was man da genau reinschreiben muss?
Meine Forderung an UNISTER TRAVEL RETAIL:
100 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Klage gegen Unister Travel erhoben. Jetzt zahlen sie.