Am 02.11.2015 habe ich sie aufgefordert mein Guthaben in Höhe von 327,22 € bis zum 17.11.2015 auf mein ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Leider ist das trotz "Weiterleitung an die Fachabteilung" nicht geschehen. Mit Verweis die auf Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) fordere ich hier nochmals die unverzügliche Überweisung meines Guthabens bis zum 23.11.2015.
Wie außerdem bereits am 09.11.2015 mitgeteilt, erkenne ich die versteckte Preiserhöhung in dem Dokument "Aktuelle Energiemarktentwicklung und Preisanpassung" nicht an. Die versteckt mitgeteilte Preiserhöhung entspricht nicht dem gesetzlichen Transparenzgebot gemäß §41 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetz und ist folglich unwirksam. Ich fordere Sie daher auf, wieder den vertraglich festgelegten Arbeitspreis zu verwenden und die Abschlagszahlungen anhand des Vorjahresverbrauches entsprechend neu zu berechnen. Anderenfalls werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Bestell-/Kundennummer: 02189612
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Unverzügliche Auszahlung meines Guthabens & Weiterführen des Vertrags zu alten Konditionen, ansonsten Gebrauchmachung vom Sonderkündigungsrecht laut § 41 Abs. 3 EnWG.
Antwort auf die Beschwerde vom 19.11.2015
Sehr geehrter Herr Baumgart,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Anliegen vertraulich zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 2
Guthaben ist gestern (18.11.2015) eingegangen.
Nach Telefonat wurde der Sachverhalt zufriedenstellend gelöst.