EBay missachtet eigene Statuten und das Gesetz

eBay
Kleinmachnow

Seit einigen Tagen werden Artikel bei eBay angeboten, die von einem vor Ort in Berlin anwesenden Mitbieter auf der Nachlass-Auktion des Schauspielers Pierre Brice ersteigert wurden.
Insgesamt waren es neun Teile, drei davon wurden bereits bei eBay verkauft.

Dazu ist zu sagen, dass ein Gegenstand z. B. für 100 Euro auf der Auktion ersteigert wurde, bei eBay jedoch für 470 Euro angeboten wird.

Das muss derjenige mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, jedoch besitzt er dazu noch die Dreistigkeit, zu sämtlichen eingestellten Artikeln die gleichen Fotos und die gleichen Texte aus dem Auktionskatalog zu nutzen. Und genau DAS ist eine Urheberrechtsverletzung, denn es erfolgte nicht mit Zustimmung des Katalogherausgebers!

eBay wurde von zig Personen auf diesen Straftatbestand hingewiesen, schriftlich und mündlich. Bis auf die obligatorischen Textbaustein-Antworten erfolgte keinerlei Reaktion.
Die Artikel stehen noch immer zum Verkauf.

eBay hat unter seinen "Grundsätzen" großspurig Folgendes vermerkt:

"Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers in Artikelbeschreibungen, im eBay-Profil oder im Rahmen von sonstigen von Mitgliedern eingestellten Inhalten zu verwenden.

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

a) Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

b) Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

c) Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

d) Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

e) Verlust des PowerSeller-Status"

Da seitens eBay jedoch nichts Derartiges passiert, bedeutet dies:

eBay toleriert Urheberrechtsverletzung entgegen seinen eigenen Statuten.
eBay bereichert sich ungerechtfertigt an der Provision der bereits verkauften drei Gegenstände.
eBay handelt gegen jegliches Recht und Gesetz.

Und mittlerweile ist man bei eBay zu feige, überhaupt noch zu Hinweisen zu diesem Thema Stellung zu nehmen.

Somit kann sich jeder ein Bild machen (was sich aber wohl schon viele gemacht haben, nicht nur in dieser Angelegenheit), was von diesem Verein zu halten ist.

Meine Forderung an eBay International:

Einhaltung der eigenen Statuten und keine durch Gesetzmissachtung erschlichene Provision kassieren!

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Antwort seitens ReclaBox:

"nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-108483) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. "

Genau SO habe ich mir die Reaktion von eBay vorgestellt. Wahrscheinlich befürchtet man dort, dass man keine Zeit hat, die täglich wohl zu Hunderten eingehenden Beschwerden zu beantworten.

Die angebotenen Gegenstände stehen übrigens noch immer zum Verkauf, bei vier bereits verkauften hat sich eBay durch Gesetzmissachtung ungerechtfertigt an den Provisionen bereichert.

Aber zu feige, dazu Stellung zu nehmen. DAS ist eBay!

Noch immer sind einige der angebotenen Gegenstände bei eBay veröffentlicht. Schön zu wissen, wie man dort mit "seinen eigenen Grundsätzen" umgeht.

Da man ja zuerst in zwei (Textbaustein-) Mails mitgeteilt hat, man würde sich "drum kümmern", sieht man einmal mehr, was darunter zu verstehen ist:

Man "kümmert" sich ausschließlich darum, Provision einzustreichen, da übersieht man schon mal Betrug & Co.

Natürlich (!) ist die Beschwerde noch nicht gelöst. eBay geht es nur ums Geld, alles andere ist denen egal.

Lustig nur, dass man dort nicht mal merkt, wie lächerlich man sich macht, indem man selber lt. eigenen Statuten gegen solche Machenschaften sein will.

Jawoll - man hat sich gemeldet. Man hat ein Textbaustein-Mail geschickt, wo ich doch mal erläutern möchte, um was es denn geht.
eBay lagen zwar schon ca. 10 Mails zu diesem Vorgang vor, aber wahrscheinlich saßen mal wieder Analphabeten oder vielleicht auch Schlafmützen am eBay-PC.

Nichts hat sich getan, Profit geht halt über Ehrlichkeit.

DIESER Fall ist - natürlich - immer noch nicht gelöst.

Dafür läuft bereits ein weiterer:

Ein eindeutig Gewerbetreibender bietet unter "privater Anbieter" über 30 Fotos an, welche er zum Verkauf angefertigt hat (beweisbar!)

Auf meine Meldung an eBay bekomme ich eine Antwort, in der es u. a. folgendermaßen heißt:

"Die Feststellung, ob ein privates oder gewerbliches Handeln vorliegt, kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalls getroffen werden. Oftmals reichen die über den eBay-Marktplatz zur Verfügung stehenden Informationen nicht aus, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Daher werden wir Hinweise zu scheinprivatem Handeln nicht mehr überprüfen.

Ich empfehle Ihnen sich direkt mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. eBay arbeitet selbstverständlich mit den Behörden zusammen und unterstützt diese bei deren Ermittlungen. "

Somit bestimmt eBay urplötzlich, zu Hinweisen auf mögliches Scheingewerbe gar nicht mehr einzugehen, geschweige denn diese zu prüfen!
OBWOHL es in den eigenen Statuten heißt:

"Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
.
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
.

Und OBWOHL eBay selbst fordert, dass man unrechtmäßige Verkäufe melden soll.

Was letzten Endes bedeutet, dass eBay evtl. Betrügereien wie Steuerhinterziehung etc. egal sind und es sich damit mitschuldig macht.

Aber derjenige, der - wie gefordert - solche Fälle meldet, soll sich gefälligst an die Behörden wenden, DANN ABER hilft eBay denen bei dem weiteren Procedere.

Dieser Verein wird immer verrückter!

eBay ist das beste Beispiel, wie man Gesetze missachtet, Betrug forciert und sich einen Dreck drum schert, wenn ehrliche (Ver) Käufer darunter zu leiden haben. - Und dann die Feigheit besitzen, nicht auf Beschwerden zu reagieren. was für ein erbärmlicher Verein!