An meinem Volvo C30, Bj. 2012, 36.000 km, wurde ein Lenkgetriebeschaden (Lenkgetriebe undicht) festgestellt, sodass das Lenkgetriebe erneuert werden muss.
Der örtliche Volvohändler lehnt (verständlicherweise) eine Kostenbeteiligung ab, weil ich die letzte Inspektion (07.2015) bei einer freien Werkstatt durchführen ließ. Eine, durch das Unternehmen initiierte, Anfrage an Volvo Deutschland blieb ergebnislos.
Meine Frage: gibt es überhaupt eine Möglichkeit, als Privatkunde an geeigneter Stelle eine Beschwerde zu hinterlassen, denn der Schaden ist erheblich und unüblich bei einem so jungen Fahrzeug.
Meine Forderung an Volvo Car:
Kostenbeteiligung / bzw. -erstattung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst