Auch ich reihe mich ein in die lange Liste der Kunden, die um den Gutscheinbetrag geprellt werden. Mails, die garnicht oder erst nach 6 Wochen beantwortet werden. Keine Möglichkeit im Loginbereich, seine Bankdaten einzugeben.
Unverschämte Antworten von der Telefon-Hotline, z. B. seit dem 1.12 ist es nicht mehr möglich, seine Bankdaten nachträglich einzugeben. Allerdings hat es ja vorher auch schon keine offensichtliche Möglichkeit gegeben, sie einzutragen geschweige denn zu kontrollieren, ob man sie schon eingegeben hatte. Scheint wirklich auf Lug und Betrug ausgelegt zu sein. Jetzt bleibt mir nix anderes übrig, als wegen 50 Euro zum Anwalt zu rennen. Und diesen dubiosen Verein in Zukunft zu meiden.
Bestell-/Kundennummer: J2JVOVR72XUAAAABJPD2AYWE
Meine Forderung an Ab-in-den-urlaub.de:
50 Euro Gutschein zu erstatten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Keinerlei Reaktion. Keinerlei Kontaktaufnahme. Auf gut Deutsch geht das der Firma am Allerwertesten vorbei
Das läuft dort mit den Gutscheinen anders. Habe dort tel buchen wollen und den Gutschein angesprochen, da hieß es "erst ab einer Reise im Wert von über 1.500,- und dann auch erst NACH der Reise so in ca 6-8 Wochen". Der Gutschein ist nichts wert, soll nur die Leute locken. Unverschämt, frech sind die MA dort am Tel. Ich habe damals einen anderen Anbieter gefunden.
Ich habe die 50 Euro auch noch nicht erhalten. Meine reise ist schon 6 Monate her. Strafanzeige habe ich auch schon gestellt, aber da passiert leider nix. Scheint legal zu sein. Das kann ich nicht verstehen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Herr Link, für mich ist Ihre Erfahrung sehr interessant:
". Unverschämte Antworten von der Telefon-Hotline, z. B. seit dem 1.12 ist es nicht mehr möglich, seine Bankdaten nachträglich einzugeben. "
Wenn sich diese Aussage nachweisen ließe, z. B. durch zu beschlagnahmende Telefonaufnahmen, wäre das für die Staatsanwaltschaft vermutlich sehr hilfreich.
Das hieße dann ja, dass ab-in-den-urlaub ganz bewusst Kunden mit Gutscheinen anlockt, um angeblich günstiger als die Konkurrenz zu sein, die Einlösung dieser Gutscheine jedoch gezielt verhindert. Vielleicht löst werden ja auch nur die niedrigen Gutscheine eingelöst, oder es gibt ein Kontingent.
Ob das schon gewerbsmäßigen Betrug darstellt, weiß ich nicht, aber mit einem fairen Wettbewerb dürfte das wohl nicht viel zu tun haben.
Man sollte hierüber unbedingt mal die Juristen anderer großer Reiseunternehmen informieren. Denn Gaunerei mit den Gutscheinen geht ja munter weiter.
Ich habe nämlich nach meiner Buchung im Januar 2016 festgestellt, dass über den Account gar keine Möglichkeit der Bankdateneingabe besteht, und daraufhin mehrmals per E-Mail nachgefragt, wie man diese Einlösebedingung nachweisbar erfüllen kann, damit man nicht auf pure Willkür angewiesen ist. Wie erwartet, ohne Antwort bis heute.
Anbei lade ich mal zum besseren Verständnis für neue Leser die Einlösebedingungen hoch