Fehlerhafte Schlussrechnung / Guthaben kommt nicht zur Auszahlung

Neuss

Vorsicht ist geboten in der Zusammenarbeit mit ExtraEnergie. Die suchen Doofe und halten sich für besonders schlau. Meinen Gasliefervertrag habe ich fristgerecht zum 30.09.2015 gekündigt. Der Zählerstand wurde ordnungsgemäss am 01.10.2015 vom Grundversorger weitergegeben. Eine fehlerhafte Schlussrechnung mit einem ausgewiesenen Guthaben in Höhe von € 349,08 habe ich dann am 03.11.2015 bekommen.

Da der zugrunde gelegte Zählerstand falsch war, habe ich dann nach mehreren Telefonaten und E-Mailverkehr am 27.11.2015 eine neue, diesmal korrekte Schlussrechnung mit einem Guthaben von €444,67 erhalten. Lediglich eine Prämie für eine Kundenwerbung in Höhe von € 20,00 fand keine Berücksichtigung mehr. Die unterschiedlichsten Standardantworten wie sie auch bei anderen Beschwerden zu lesen sind möchte ich im einzelnen nicht mehr aufführen.

Offensichtlich hat dieses Unternehmen ein Liquiditätsproblem. Nur so ist es zu erkären, dass Guthaben nicht pünktlich ausgezahlt werden. Da ich mich in der Vergangenheit mit den Verbrechern von Teldafax und auch Flexstrom auseinander setzen mußte, habe ich diese Angelegenheit heute an einen Rechtsanwalt zur weiteren Klärung übergeben. Bei meinem neuen Vertragspartner, der Grünwelt GmbH, läuft alles bestens und reibungslos.

Bestell-/Kundennummer: 02053021 / 02185383

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Guthabenerstattung

Antwort auf die Beschwerde vom 10.12.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

11.12.2015 | 13:34 Uhr

Sehr geehrte Frau Brackmann, sehr geehrter Herr Brackmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Gerne können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an unser Service Center wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Der seit dem 15.10.2015 überfällige Betrag ist heute meinem Konto gutgeschrieben worden. In ähnlich gelagerten Fällen kann ich nur dazu raten unverzüglich einen Mahnbescheid auf den Weg zu bringen.