Ich hatte einen Handwerker beauftragt, die Wände im Badezimmer mit Pandomo W1 der ARDEX GmbH zu beschichten. Nachdem der Handwerker fertig war, zeigten sich Flecken an den Wänden. Diesen Sachverhalt teilte ich der ARDEX GmbH mit, die dann vorschlug, dass ihr Außendienstmitarbeiter vor Ort kommt und die Arbeiten begutachtet. Der Außendienstmitarbeiter kam vor Ort und erklärte, dass die Arbeiten in Ordnung seien. Daraufhin verweigerte der Handwerker weitere Nacharbeiten.
Mit dieser Aussage war ich nicht zufrieden. Ich beantragte beim Amtsgericht ein Beweissicherungsverfahren. Der vom Gericht bestellte Sachverständige kam in seinem Gutachten zu der Bewertung, dass an 2 Stellen am Putz der Wände Flecken sind und die Arbeiten dort nicht ´fachgerecht sind.
Ohne den Außendienstmitarbeiter der ARDEX GmbH zu beleidigen, möchte ich feststellen, dass er entweder sehr schlecht sieht (ggf. blind ist) oder bewusst den Handwerker, der die Arbeiten nicht fachgerecht ausführte, in Schutz nimmt. Ihn interessiert nicht, ob der Endkunde zufrieden ist. Ich kann nur vor solchen Gegebenheiten warnen. Ich werde kein Produkt der ARDEX GmbH mehr kaufen und einsetzen.
Bestell-/Kundennummer: keine
Meine Forderung an ARDEX:
Außendienstmitarbeiter sollen wahrheitsgemäß urteilen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Keine Antwort ist auch eine Antwort. Wahrscheinlich gehört es zur Geschäftspolitik der Firma ARDEX GmbH und Außendienstmitarbeitern, so mit Kunden umzugehen.