Verzögerung der Guthabenauszahlung

Neuss

Ich habe zum 31.10.2015 meinen Energieanbieter gewechselt. Hieraus ergab sich für mich ein Guthaben von 654,93 Euro. Erst mit Schreiben vom 04.12.2015 bekam ich die Abschlussrechnung mit dem Vermerk: Das Guthaben wird Ihnen auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und das Guthaben auf das Konto überwiesen. Aber nixda. Ich habe keinen Zugriff mehr auf mein Kundenkonto und der Betrag wurde auch noch nicht überwiesen.

Auf Nachfrage über das Kontaktformular der Extraenergie am 09.12.2015 erhielt ich dann am 11.12. die hier auch schon bei anderen Beschwerdeführern gelesenen Satz: Es ist an die Fachabteilung weitergeleitet worden und das Guthaben würde umgehend überwiesen. Nö, immer noch nix da. Da ich glücklicherweise direkt an der Quelle sitze und bei einem Anwalt arbeite, werde ich die Sache spätestens zum Wochenende an den Rechtsanwalt übergeben.

Auf das Gerichturteil gegen die Extraenergie aus dem Jahr 2014 wird dann Bezug genommen, in dem eindeutig steht: Sofort und Unverzüglich ist das Guthaben auszuzahlen.

Bestell-/Kundennummer: 02 22 00 30

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Guthabenerstattung in Höhe von 654,93 Euro

Antwort auf die Beschwerde vom 21.12.2015
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.12.2015 | 13:53 Uhr

Sehr geehrter Herr Middelmann,

mit Bedauern haben wir Ihren Eintrag zur Kenntnis genommen.

Ihr Guthaben wird Ihnen in Kürze zur Verfügung stehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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. mach Rücklastschrift von Deinen Zahlungen und fertig.

Ich habe heute von gas.de nach 3 Wochen die Kohle auf dem Konto.

Ich fackele da nicht lange, wenn die das Guthaben am 31.10. schon zugesagt haben, dann noch 30 Tage und dann Feierabend - schluss mit Lustig.

so long
Mike

Wir warten bis zum 28.12.2015, dann geht's Anwaltschaft weiter.

Auch nach 3 Wochen kein Geld. Die Sache läuft jetzt mittlerweile über meinen Anwalt.

Man mag es kaum glauben, das Geld ist heute eingetoffen, allerdings ohne die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.