Es werden 14 tägig Mahnkosten in Höhe von 5 Euro für nicht bezahlte Rechnungen erhoben.
Trotz mehrfacher Aufforderung ist das Unternehmen nicht bereit die Zusammensetzung der Mahnkosten darzulegen, obwohl im Energievertrag mit der MVV unter Punkt 5, 5.2. steht:
Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar nachzuweisen. Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigt.
Das Unternehmen ist offensichtlich nicht daran interessiert die überhöhten Mahnkosten, vielleicht vor dem Hintergrund einiger Gerichtsurteile gegen andere Energieversorger, bei denen 5 Euro Mahnkosten, und vor allem 14 tägig, als eindeutig zu hoch definiert wurde, darzustellen.
Bestell-/Kundennummer: 20100199824
Meine Forderung an MVV Energie:
Darlegung der Mahnkosten
Antwort auf die Beschwerde vom 22.12.2015
Sehr geehrter Herr Lenz-Eschmann, wir werden uns umgehend persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten um Verständnis. dass wir persönliche Angelegenheiten nicht öffentlich beantworten. Mit freundlichen Grüßen - Roland Kress, MVV Energie
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Das Problem wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Ein herzlichen Dank an die MVV Energie AG für Ihre Kulanz und Ihr Verständnis.
Freundlicher Gruß