22.12.2015 | 07:04 Uhr · 345 Views · von Thomas Lenz-Eschmann
MVV Energie (Mannheim)
Mahnkosten
Es werden 14 tägig Mahnkosten in Höhe von 5 Euro für nicht bezahlte Rechnungen erhoben.
Trotz mehrfacher Aufforderung ist das Unternehmen nicht bereit die Zusammensetzung der Mahnkosten darzulegen, obwohl im Energievertrag mit der MVV unter Punkt 5, 5.2. steht:
Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar nachzuweisen. Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigt.
Das Unternehmen ist offensichtlich nicht daran interessiert die überhöhten Mahnkosten, vielleicht vor dem Hintergrund einiger Gerichtsurteile gegen andere Energieversorger, bei denen 5 Euro Mahnkosten, und vor allem 14 tägig, als eindeutig zu hoch definiert wurde, darzustellen.
Meine Forderung
Darlegung der Mahnkosten
Firmenantwort
22.12.2015 | 13:57 Uhr · MVV Energie AG
Sehr geehrter Herr Lenz-Eschmann, wir werden uns umgehend persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten um Verständnis. dass wir persönliche Angelegenheiten nicht öffentlich beantworten. Mit freundlichen Grüßen - Roland Kress, MVV Energie