Sehr geehrte Damen und Herren,
am Donnerstag den 17.12.2015 um 16:02 Uhr wollte ich mit meiner Familie in den Bus X76 einsteigen. Da ich erst seit kurzem eine Monatskarte habe und vorher nur mit Pkw unterwegs war, wusste ich nicht, dass man zwingend seine Fahrkarte vorzeigen muss, zumal ich des öffteren beobachtet habe, wie Fahrgäste von hinten einstiegen und keine Fahrkarte vorzeigten. Nun bin ich eingestiegen und hatte meine Karte in der Hand, habe sie aber nicht vorgezeigt.
Daraufhin hat mich der Busfahrer blöd angemacht und geschimpft. Ich habe ihn freundlich daraufhin gefragt, warum er mit mir so rumspringt und ob es daran liegt, dass ich Ausländer bin. Das muss ihm Grund dafür gegeben haben den Bus zu stoppen und mich rauszuschicken. Ich habe ihm gesagt, dass ich eine gültige Monatskarte habe und das Recht habe mitzufahren, aber er hat mir gedroht die Polizei zu rufen und mit einer Straftat gleichzusetzen, weil ich den Bus aufhalte usw. Als dann die Fahrgäste auch unruhig wurden und weiter fahren wollten, bin ich dann mit meiner Familie ausgestiegen. Und er fuhr mit einem lächeln weiter. Schade, dass es solche Busfahrer gibt, wo es doch mehr gute Busfahrer geben sollte. Schlimm wäre es, wenn er mit dieser Tat davon kommt.
Meine Forderung an BVG:
Eintrag in die Personalskte
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Warum beschweren Sie sich nicht direkt bei den Verkehrsbetrieben? Auch hätte ich es darauf ankommen lassen, als der Fahrer Ihnen mit der Polizei drohte. Ich hätte mein Handy aus Tasche geholt und die sogar freiwillig gerufen. Wenn da Jemand eine Straftat begangen hatte, dann war das der Busfahrer, nämlich gegen die Beförderungspflicht.
Ein Busfahrer kann jederzeit jemanden von einer Fahrt ausschliessen. Das nennt sich Hausrecht und da bringt auch mein gültiges Ticket keinen Vorteil. Ansonsten muss ich dem ersten Kommentar recht geben: Wenden sie sich direkt an die BVG und posten sie das nicht einfach irgendwo im Internet. Abschließend bleibt zu sagen, dass sie sicherlich genau 0,0 Rechte haben einen Eintrag in die Personalakte zu fordern. Interne disziplinarische Maßnahmen geht sie als aussenstehenden schon mal gar nichts an.