Keine Gutscheinauszahlung in zwei Fällen a. 50 Euro

Barfußgäßchen 11 04109 Leipzig

Keine Gutscheinauszahlung - Anwalt Abmahnfrist gesetzt, verstrichen - jetzt Gerichtsklage - aus 100 Euro mit Anwalt jetzt 270 Euro Kosten! vonFrank L. am 24.12.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie meine Frist verstreichen lassen und mich so zum Handeln gezwungen.
Da ab in der Urlaub nicht bereit ist, die Gutscheine auszuzahlen werde ich nächste Woche bei meinem Anwalt vorsprechen.

Dass ich diesen Weg gehen muß, ist die alleinige Schuld von ab in den Urlaub.

Da unsere gesamte Familie dieser Betrugsmasche zum Opfer gefallen ist.

Sie werden verstehen, dass so etwas nicht hinnehmbar ist.

Hier werden Menschen zum Spielball von ab in den Urlaub gemacht.

Mit meinen guten Beziehungen zur Gesetzesseite, werde ich gespannt die weitere Entwicklung
und auf Ausgang dieses Verfahrens zu sein.

Einlösecode: LUUT-YVXX-9525-BTP9, Buchungsnummer: 900109813 Datum:
> 03.08.2015-08.08.2015 Wien.

> Einlösecode: WAX4-ZUV4-XHKH-KKWJ
12.09.2015-24.09.2015 Mallorca.

> Laut Ihrer eigenen AGB: Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 28 Tagen ab dem
> Abreisetag als Rückvergütung.
>
> Dies wäre der 31.08.2015 und 10.10.2015 gewessen, jedoch habe ich bis jetzt noch keine
> Rückzahlung erhalten.
>
> Auch mehrere Telefonanfragen und Mails auf Ihrer ab in den Urlaub.de Seite
> in meinem Loginbereich
> brachte keine Lösung, nur das der Gutschein gültig ist und mein Anruf weiter
> geleitet wird war immer
> die Antwort, (Zeitaufwand war ca. 3 Stunden für mich).
>
> Mein nächster Urlaub bei ab in den Urlaub.de ist schon gebucht Nr. 900179541
> Datum:08.03.2016 -13.03.2016 Lissabon.
> Einlösecode: CE38-NDY8-F6SE-MFPT Code gültig (Gutscheinauszahlung?).
>
>
> Kontodaten liegen vor wegen bereits abgebuchten Reisekosten
> und der Aussage eines Ihrer Mitarbeiter (vom 15.09.2015).
>>
> Ablauffrist war der 07.12.2015.
> >
> Denn wenn ab in den Urlaub sich nicht an seine eigenen AGB hält, macht es
> sich Strafbar und dies ist jetzt ein Fall für meinen Anwalt.

>
>
> Mit freundlichen Grüßen Frank L. - Daniel L.

Bestell-/Kundennummer: 900109813

Meine Forderung an ab in den Urlaub:

100 Euro

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo, mein Anwalt leitet jetzt das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Gegen Unister Travel Retail GmbH & Co. KG
(ab in den Urlaub).
Da niemand dort reagiert, nicht einmal auf Anwaltsschreiben.
Ich werde diesen Verein verklagen egal was es kostet, Recht bleibt Recht solange wird
geklagt.
Ich bin ein Mensch der sich egal um welchen Preis nicht betrügen läst.
Wenn Unister die 100 Euro nicht bezahlen will, werden wir bis vor das BVG Bundesverfassungsgericht gehen.
Mfg Frank L.

Mfg Frank L.

Demnächst vor Gericht, wird bestimmt noch lustig mit diesen Verein.
Die Unister Holding GmbH will verklagt werden und dies ist gut so.
Alle sollten klagen so wie ich, denn wer nachgibt zeigt Schwäche und ist so verletzbar wie ein Tier.
Mein Spruch lautet: Gebt den Gerichten Arbeit und legt den Betrügern Ihr Handwerk.
Mfg Frank L.

In einen Fall a. 50 Euro hat mein Anwalt mit einen gerichtlichen Mahnbescheid erfolg gehabt.
Kostenpunkt für ab in den Urlaub waren ca. 170 Euro Anwaltskosten.
In der zweiten Sache a. 50 Euro ist noch nicht entschieden, könnte aber vor Gericht landen.
Mfg Frank L.