04.01.2016 | 21:03 Uhr | 320 Views
Zum inzwischen vierten Mal ist mir bei meinem Mountainbike eine originale MIFA-Hinterradachse gebrochen. Nachdem mir die Achse nach nur einem Jahr und maximal 50 Fahrstunden gebrochen ist, dachte ich mir, dass ich dort mal anrufe und eine Nachbesserung fordere. Die Achsen von den anderen nichtgefederten (!) Rädern halten ja auch schon viele Jahre. Am Telefon bot man mir gleich an, ein neues Hinterrad zu kaufen, schließlich liegt der Kauf ja mehr als sechs Monate zurück. Leider musste ich erst nachfragen, ob denn die Gewährleistung nicht zwei Jahre beträgt. Jedoch wurde ich gleich darauf hingewiesen, dass ich nachweisen muss, dass der Mangel schon bei Verkauf vorhanden war. Nachdem ich im Internet auf zahlreiche Beschwerden über gebrochene Speichen und Achsen gestoßen bin, wollte ich den Nachweis dann doch erbringen. Also meldete ich mich zweimal beim Kundenservice. Per E-Mail verlangte ich Auskunft über Material und Vergütung der Achsen. Als nach fast drei Wochen keine Antwort kam, rief ich nochmals an. Am Telefon konnte man mir auch nur sagen, dass es Stahl sei. Für eine rechnerische Überprüfung der (Dauer-) Festigkeit reicht das allerdings nicht. Mittlerweile habe ich das Fahrrad in einer Werkstatt reparieren lassen. Dort sagte man mir, dass an der Achse Verschleiß auftrat, wo er im Normalfall nicht auftreten dürfe. Auch die Laufflächen der Kugellager waren schon längst hinüber (Pittings). Von MIFA habe ich bis jetzt nichts gehört.
Meine Forderung an MIFA-Bike Gesellschaft:
Auskunft über Material und Vergütung der Achse ODER Begleichung der Werkstattrechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Nein, allein die Auskunft über die Beschaffenheit der Achse ist kein Nachweis des Mangels. Viele Händler machen Angaben über das Material. Der Nachweis erfolgt, wie in der Beschwerde geschrieben, rechnerisch nach Norm. Jeder Stahl hat eine andere Streckgrenze und Wechselfestigkeit. Ohne diese Materialkennwerte lässt sich nicht aussagen, ob die zulässigen Spannungen im Material überschritten werden. Das will MIFA anscheinend erreichen.