Ich wollte meinen DSL Anbieter wechseln, da Vodafone ein preislich interessantes Angebot i.V.m. IPTV hatte. LEIDER war dies auch das einzige positive.
Telefonsich vereinbarte ich mit einer Dame der Hotline, dass ich Inter, Phone & TV 50 wähle. Enthalten sollte sein IPTV, da ich keine SAT-Anlage besitze. Die Bestellung lief problemlos und wurde mir nach einigen Tagen dann auch bestätigt. Und hier beginnt das Problem.
Da an meiner Adresse wohl IPTV nur in Verbindung mit DSL16 verfügbar ist, erhielt ich ein langes bestätigungsschreiben, aus dem im Kleingedruckten hervorgeht (jedoch sehr uneindeutlich, als Hinweis), dass ich alles bekomme, wie bestellt und auch entsprechend zu zahlen habe, jedoch statt IPTV, kann ich die Vodafone TV-Box über SAT nutzen. Also volle Kosten bei "halber Leistung".
Nun bin ich seit etwa 3 Wochen dabei den Vertrag zu widerrufen, um beim alten Anbieter zu verlängern, jedoch ist dies nicht ohne weiteres möglich, da Vodafone bereits einen Wechsel beantragt hat und über den Widerruf den alten Anbieter nicht informiert. Ich wurde auch gezwungen schriftliche zu Widerrufen, obwohl Vodafone eigenmächtig änderungen am Vertrag vorgenommen hat.
Auf den ersten Widerruf erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass keine Bestellung vorliegt und somit nichts widerrufen werden kann. Einige Tage später erhalte ich dann jedoch eine Kundennummer mit einem Begrüßungsschreiben. Großartige Arbeit, wenn die linke hat nicht weiß, was die Rechte tut.
Nun ist Vodafone seit etwa 13 Werktagen damit beschäftigt meinen ERNEUTEN Widerruf zu bearbeiten, informiert jedoch NIEMANDEN. Wenn es noch so weiter geht, sitze ich bald ohne DSL Anschluss DANK VODAFONE.
FAZIT: Nie wieder Vodafone. Noch nie einen so unfähigen Haufen erlebt. Lediglich freundlich ist das Personal, aber ALLE UNFÄHIG auch nur eine Sache vernünftig zu bearbeiten.
Meine Forderung an Vodafone:
Widerruf
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hallo
Sie sollten grundsätzlich immer schriftlich widerrufen (per Post mit Einschreiben), nur so haben Sie einen Nachweis. Per Telefon oder mail wird es schwierig zu beweisen, dass Sie widerrufen haben.
Grundsätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht bis 2 Wochen nach Eingang der Widerrufs-Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware, in Ihrem Fall, vor Beginn der Dienstleistung. Schauen Sie mal, ob Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Rein rechtlich gesehen können Sie eine Bestellung nicht widerrufen, diese können Sie nur stornieren, wenn der Verkäufer es kulanterweise zulässt.
Für einem Widerruf benötigen Sie zwangsläufig eine Vertrags-/Kundennummer oder sonst ein Identifizierungsmerkmal; sonst kann das Unternehmen Ihren Widerruf nicht zuordnen.
Haben Sie Ihren Widerruf per Einschreiben geschickt? Das ist notwendig, damit Sie einen Beweis haben, dass das Schreiben rechtzeitig abgeschickt worden ist.
An Ihrer Stelle würde ich ein Schreiben an Vodafone schicken, in dem ich um Mitteilung des Stands der Bearbeitung des Widerrufs bitten würde und, falls dies zutrifft, auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs Ihrerseits hinweisen. Im Hinblick auf die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter würde ich Vodafone mit gleichem Schreiben die Vollmacht (die Sie unterschrieben haben) zur Kündigung gegenüber Ihrem alten Anbieter entziehen.
Wenn Sie bei Ihrem alten Anbieter bleiben möchten, wird es für diesen sicherlich kein Problem sein, schnell einen neuen Vertrag aufzusetzen. Wie es genau mit einer eventuell bei einem neuen Vertrag anfallenden, erneuten Mindestlaufzeit aussieht, weiss ich leider nicht.
Freundliche Grüße
Ich denke nicht, dass man über alle Mitarbeiter von Vodafone gleiche Meinung haben sollte. Wenn alle Mitarbeiter unfähig wären, dann hätte das Unternehmen nicht Millionen von Kunden. Und voller Preis zu halber Leistung? Jeder Anbieter muss nur das Signal bis zum entsprechenden Netzabschlussgerät gewährleisten. Da gehört die SAT-Schüssel nicht dazu. Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn man davon ausgeht, dass man IPTV bekommt & dann SAT TV aktiviert wird. Herausforderung ist, dass der Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Willkommensbrief eingegangen sein muss (inkl. Unterschrift.).