Nach wirren Hin- und Zurückbuchungen des fälligen Jahresbeitrages, deren Gründe ausschließlich die Finanzbuchhaltung von FlexStrom zu vertreten hat, wurden uns nachträglich Mahngebühren in Höhe v. 13,50 € angetragen. Mittlerweile bereits in der zweiten Stufe über das Inkassounternehmen ADI mit entsprechenden "Strafzöllen".
Trotz telefonischer Bestätigung der Firma, den Mahnlauf zu stoppen, und einem Schreiben des Vorstands, der die Umstände bedauert, wird die Forderung aufrecht erhalten. Die Buchhaltung zeigt sich unbeeindruckt.
Das Unternehmen beantwortet überhaupt keine E-Mails und hat nicht mal ein Faxgerät für rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr. Der postalische Verkehr dauert Wochen und Monate, vermutlich wird nur bei guter Laune geantwortet. Der Kundenservice in dieser Hinsicht ist katastrophal!
Meine Forderung an FlexStrom:
Rücknahme der Mahngebühren
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Nach dem Motto: "Was TelDaFax kann, kann Flexstrom schon lange":
melden Sie Ihre Angelegenheit dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur:
Verbraucherservice-Energie@BNetzA.de
Wer heute noch Mahngebühren zahlt, ist selber Schuld. Grundsätzlich gilt, Mahngebühren sind nicht einklagbar. Viele wissen das nicht und zahlen sie. Erquickliche Nebeneinnahmen für jede Firma! Schreiben Sie Flexstrom einfach, dass Sie nicht gewillt sind, die Mahngebühren zu zahlen, die sie sowieso nicht einklagen können. Was meinen Sie, wie schnell die dann einen Rückzieher machen. Sollte wider Erwarten doch ein Mahnbescheid kommen, Widerspruch einlegen und einen Anwalt einschalten.
Habe ein Antwortschreiben erhalten, Flexstrom gelobt Besserung.