Und wieder wird man von der Servicehotline bezüglich der Auszahlung von Guthaben aus einer Schlussrechnung auf die! rechtlich falsche! 30 Tagesfrist zur Auszahlung vertröstet. Extraenergie hat anscheinend aus dem letzten Mahnbescheid meinerseits zu den damals 8 offenen Beträgen nichts gelernt. Anscheinend haben die zu viel Geld (Kundengelder).
Kommt diesmal nicht bis zum 18.01.2016 das Geld auf mein Konto, wird sofort wieder ein Mahnbescheid beantragt. ie Kosten werden ja anscheinend von denen mit einkalkuliert.
Gruss an alle Mitbetroffenen
Nicole Werner
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 02207690
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Sofortige Auszahlung meines Guthabens von 123,94 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 16.01.2016
Sehr geehrte Frau Werner,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir haben Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet und Sie hierüber bereits separat kontaktiert. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre ExtraEnergie
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Die Jahresabrechnungen dieser Unternehmensgruppe sind aufgrund der fehlenden Auflistung geleisteter Abschlagszahlungen (nicht die in den Rechnungen aufgeführten gefordeten Abschlagszahlungen), der fehlenden Verbuchung von rechtswidrig einbehaltenen Vorjahresguthaben und der Darstellung nicht belegter und nicht nachvollziehbarer „noch offener Posten“ sachlich überhaupt nicht prüfbar.
Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird.
Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war.
Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise)
eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis
Die Beschwerde ist nicht gelöst und EXTRAENERGIE schiebt die Erledigung des Vorganges durch Zahlung mal wieder auf die Warteschleife mit vorgefertigten Antworten. deshalb Beantragung des kostenpflichtigen Mahnbescheides veranlasst.
mfg Nicole Werner
. nie mehr wieder.ist das ein Verein von.