Täuschungs u. Betrugversuche

Neuss

Zu meiner Reclaboxbeschwerde vom 01.01.2016, Extraenergie/Hitenergie
hat das Unternehmen mit einer weiteren Dreistigkeit direkt an mich geschrieben.

Das vom LG Düsseldorf ergangene Urteil vom 09.12.2015 zur Unwirksamkeit von Preiserhöhungen, die die den Kunden in nicht klar bezogenen mails mitten im kleingeschriebenen Fließtext „mitgeteilt“ werden, wurde ignoriert und weiterhin die
die Forderung nach dem rechtsunwirksam erhöhten Arbeitspreis beibehalten.

Auf die von mir auch in separatem Schreiben benannten Unstimmigkeiten in allen neu generierten Rechnungen wurde gar nicht eingegangen.

Sie blieben stur bei ihrer Forderung.
Stattdessen wurde mir „aus Kulanz“ großzügig ein Nachlass von 70 € auf diese Forderung angeboten, wenn ich im Gegenzug auf die Beanspruchung meiner Gegenkosten verzichten würde. Man muss dazu wissen, dass diese vermeintliche Restforderung dieses Unternehmens etwa das 4,5-fache dessen beträgt, was es bei ordnungsgemäßer Rechnungsstellung hätte noch beanspruchen können.

Zu der von dem Unternehmen geübten Praxis abgeschlossene Jahresrechnungen mit Hinweis auf neue Daten des Netzbetreibers wieder aufzurollen hier ein Hinweis:

Ab 2012 hat sich die Rechnungsstellung des Unternehmens grundliegend geändert:
In den ab da generierten bzw. neu generierten Jahresabrechnungen fehlen:
1) die Auflistung der datierten Abschlagszahlungen des Kunden für den Abrechnungszeitraum.
2) die Verbuchungen der im Vorjahreszeitraum entstandenen und vom Unternehmen einbehaltenen Kundenguthaben.
Zu den im aktuellen Abrechnungszeitraum entstandenen Kundenguthaben wird dagegen den Kunden mitgeteilt, dass dieses Guthaben mit noch offenen Positionen, die in der Art weder benannt, noch belegt und aufgrund des Rechnungssystems auch gar nicht nachvollziehbar sind, verrechnet wird.
Auch die Einsichtnahme bei Abruf des Kundenkontos auf der Homepage des Unternehmens bringt da keine nachvollziehbare oder belegbare Klärung.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 9390

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Völlige Stornierung des Vorganges, Erklärung, keine weiteren Forderungen mehr zu stellen

Antwort auf die Beschwerde vom 18.01.2016
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

19.01.2016 | 11:00 Uhr

Sehr geehrter Herr Lohmeier,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihr Fall wird derzeit geprüft und wir bitten Sie sich für weitere Informationen an Ihren Anwalt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Die Jahresabrechnungen dieser Unternehmensgruppe sind aufgrund der fehlenden Auflistung geleisteter Abschlagszahlungen (nicht die in den Rechnungen aufgeführten gefordeten Abschlagszahlungen), der fehlenden Verbuchung von rechtswidrig einbehaltenen Vorjahresguthaben und der Darstellung nicht belegter und nicht nachvollziehbarer „noch offener Posten“ sachlich überhaupt nicht prüfbar.

Bei weitergehenden Prüfungen mit Hilfe einer Exel-Tabelle konnte ich feststellen, das ganz offensichtlich mit undurchsichtigen Buchungstricks bei der Berechnung von Guthaben und Abschlagszahlungen operiert wird.
Dadurch werden offensichtlich höhere Forderungen generiert, als sich bei einer korrekten Rechnungsstellung ergeben würden. Zumindest war das bei mir so. Inzwischen habe ich die Bestätigung eines Mitgliedes aus unserer Selbsthilfegruppe, das es dort genau so war.
Man kann dem aber ziemlich einfach auf die Schliche kommen, wenn man in einer Exel-Tabelle für jeden Abrechnungszeitraum die ungekürzten Rechnungsbeträge (auf Grundlage der rechtswirksamen Arbeitspreise)
eingibt und den gewährten Neukundenbonus und die tatsächlich geleisteten Abschlagszahlungen gegenüber stellt. Wenn man dabei die ganze Guthaben- und offene Postenrechnerei aussen vor lässt, kommt man zu einem korrekten Ergebnis

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Offensichtlich macht da auch die Anerkennung einfacher mathematischer Rechnungsgänge Schwierigkeiten. Schließlich kann man das mit einer einfachen Plus-minusrechnung lösen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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