Es kommt kein Kindergeld

Michael Nahrstedt
Nauen

Seit Oktober 2008 lebt meine Tochter bei mir. Der Grund dafür liegt bei der Mutter, die zugelassen hat, dass ihr neuer Lebensgefährte sie eines Nachts mit Sack und Pack auf die Straße setzte. Es folgten Auseinandersetzungen mit allen Beteiligten, so auch psychologische Betreuung ,vermittelt durch das Jugendamt Havelland.

Die eigenständige Meinung meiner Tochte nichts daran ändert, dass sie eben bei mir bleiben möchte. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht erziehungsberechtigt war und auch nicht bin und auch nicht mit der Kindesmutter verheiratet war. Vier Gerichtsverhandlungen folgten und immer wurde zum Wohl des Kindes entschieden! (Ein Hoch der deutschen Gerechtigkeit.)

Im November, als sich schon herraus kristallisierte, dass meine Tochter lieber bei mir bleiben möchte, habe ich den Antrag auf Kindergeld gestellt. Mit allen benötigten Angaben, natürlich. Nach ca. sechs Wochen bekam ich schriftlich sowie auch telefonisch Bescheid, dass das Kindergeld erstmal eingefroren wurde. Was für ein Schwachsinn!

Nun, nach zwei Monaten der letzten Verhandlung bekomme ich noch immer kein Geld für meine Tochter. Obwohl selbst das Jugendamt, das nun als bestellter Vormund für meine Tochter handelt, bei der Kindergeldkasse alles erforderliche wie Festlegungen und Beschlüsse geschickt hat. Und nach vielen Anrufen durch mich tut sich einfach nichts. Als nächstes werde ich einen Anwalt auf diese Institution ansetzen und in Form einer Klage rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Die Mitarbeiter der o. g. Kasse sind nicht mal in der Lage und bereit, einen Teilbetrag zur Auszahlung zu stellen, damit das Nötigste an Sachen gekauft werden kann, da ich selbst nur einen Gesamtnettolohn von 1000,00 € erhalte.

Es ist eine Schande, dass es so was gibt. Aber fallen unsere Kinder erstmal in den so genannten Brunnen, dann sind die Eltern dran schuld! Sie verletzten dann bestimmt ihre Aufsichtspflicht. Mich irritieren diese Ämter und die Personen, die dort beschäftigt sind, dermaßen. Diese Leute sind in meinen Augen Steuerverschwender der übelsten Sorte, wenn unsere Kinder für die Geldgier der Bonzen herhalten müssen.

Meine Forderung an Michael Nahrstedt:

1740 € Kindergeld seit November 2008

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Lieber Herr Nahrstedt,

wie schon einigen anderen Eltern, die vergeblich auf die ihren zustehenden Kindergeldzahlungen warten mussten, kann ich nur folgenden Rat geben: Wenden Sie sich umgehend an die örtliche Stelle der Caritas. Bei mir wurden sämtliche Anträge, nachdem ich die Caritas Mitarbeiter um Hilfe bat, in kürzester Zeit bearbeitet und die ausstehenden Zahlungen überwiesen. Falls Sie sich dadurch (oder generell) in einer finanziellen Notlage befinden, kann Ihnen die Caritas auch weiterhelfen.

Um zu Ihrem Fall eine Hilfestellung geben zu können, müssten Sie sich eher an einen Anwalt wenden, da wohl kaum ein Laie in der Lage ist, einen rechtlich sehr weitläufigen Fall wie diesen zu beurteilen und dementsprechend Rat geben zu können.

Es fehlen Urteile, Schriftverkehr und Aussagen, um sich hierüber ein Bild machen zu können.

Sicherlich möchten Sie Kindergeld für Ihre "Tochter" beziehen, weil Sie bei Ihnen lebt, doch wenn es nicht Ihre eigene Tochter ist oder Sie nicht erzieheungsberechtigt sind, haben Sie kein Anrecht darauf.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, dass alles getan wird, damit die Situation sich zum Wohl Ihrer Tochter wendet.

Meine Beschwerde wurde gelöst. Erst nachdem ich mich mit der Argentur für Arbeit auseinandergesetzt habe und mir Luft bei der Landesregierung verschaft hatte. Leider muste ich feststellen, dass hier niemand dafür verantwortlich ist. Fakt ist nur, dass die Familienkasse mit nur zwei Sachbearbeiterinnen besetzt ist und bei Krankheit kein Ersatz zugeteilt wird. Das aber, finde ich, kann keine Rechtfertigung für eine Bearbeitungszeit von zehn Monaten sein. Sparen am falschen Ende! Das ist das, was der deutsche Bürokrat am besten beherrscht. Aber zu Lasten unserer Kinder. Mit diesen Bürokraten sollte gespart werden. Und das nicht zu wenig!

Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt

http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000

Arbeitsagentur Harz IV Sozialgesetzbuch I-....
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
http://tinyurl.com/leitfaden-alg2

Internet BA Intranet Anweisung zum Thema Eingliederungszuschuss
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-217-EGZ.pdf