Toydiscounter, Mandy, Silvia, Tina?

Remseck

Erst wurde nach Bestellung mit Vorkasse (Kundennummer 2395) nur teilweise die Ware ausgeliefert. Die Restlieferung erfolgte nie. Dann kam erst Vertröstung: Ware kommt später. Die Ware kam aber nie.

Nach langer Wartezeit: Rücktritt vom Vertrag meienerseits. Es kam lange keine Reaktion der Firma. Jetzt wieder Namenswechsel und Geschäftsführerwechsel bei der Firma und ich bekam Post. Es sollte jetzt Geld zurückbezahlt werden.

Bis heute (seit drei Wochen) ist kein Geld zurückgekommen und der Onlineshop ist dicht und telefonisch nicht zu erreichen.

Meine Forderung an Tinas Erotikshop:

Lieferung der Ware oder Rückerstattung des Kaufpreises

Antwort auf die Beschwerde vom 19.08.2009
Tinas Erotikshop

Abteilung: Geschäftsinhaber

19.08.2009 | 07:30 Uhr

Guten Tag Herr H.,

Bitte setzen Sie sich zur Klärung direkt unter der Ihnen bekannten eMail-Adresse mit mir in Verbindung.
Dann finden wir sicherlich eine rasche Lösung, die Ihren Vorstellungen entspricht.
Da ich meine Onlineshops geschlossen habe kann es leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Es wird jedoch alles erledigt werden.

Freundlichst
B.B.
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Antwort auf die Beschwerde vom 19.08.2009
Tinas Erotikshop

Abteilung: Geschäftsinhaber

14.09.2009 | 09:39 Uhr

Az.: 2 IN 400/09-s

Amtsgericht Ludwigsburg

Beschluss vom 11.09.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der

Bettina Iris Balog, geb. am 05.12.1980, Memelweg 7, 71686 Remseck

wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet

und

Herr Rechtsanwalt Axel S., 70197 Stuttgart,
Tel.: xxx

zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner/die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.

Nach § 5 Abs. 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Auf die Widerspruchsverfolgung des Schuldners/der Schuldnerin bei titulierten
Forderungen gem. § 184 Abs. 2 InsO wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen
beauftragt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO angefertigten
Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 InsO).
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Manno man, das gibt´s doch gar nicht mit diesen Shops, da gibt´s ja offensichtlich zu viele Probleme.

Guten Abend Frau B.,
wir waren gegen Abend per Mail in Kontakt. Ich fragte Sie, ob denn noch kein Geld bei Ihnen eingegangen sei. Sie meinten nur kurz und knapp "nichts eingegangen :)". In all Ihren stetig knappen Antworten (als wäre ich, der Kunde, Ihnen lästig) setzten Sie diese Smilies. Dazu soviel: ich will keine Smilies, ich möchte einfach nur, wie man es von einem Online-Shop erwarten kann, meine längst bezahlte Ware erhalten oder alternativ mein Geld zurück!
Warum haben Sie nicht vor gut einer Stunde erwähnt, daß Ihr Online-Shop geschlossen ist? Was soll das überhaupt heißen - geschlossen. Müssen Sie sich etwa wieder einen neuen Namen überlegen? Wie viel zu viele andere hier werde ich, falls ich von Ihnen bis spätestens 21.8.09 keine E-Mail erhalte, leider in Erwägung ziehen müssen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Die gegebenen Umstände sind Ihnen bekannt (Auftr.-nr.4770, Kundennr.4866).
Mit freundlichen Grüßen, M.D.

Ich sollte ab Donnerstag 13.8. innerhalb drei Werktagen E-Mail bekommen, dass die Ware geliefert wird. Ich warte noch!

Anstatt Ware oder Geld kam folgendes: "Guten Tag, leider muss ich Ihnen heute zur Abwendung der Insolvenz eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht. Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt. Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten. Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern. Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware (FunFactory-Ware; alles per Belege nachweislich) ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen um weiterhin seine Kaufrate für den Onlineshop zu bekommen der jedoch nichts mehr abwirft. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen. Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen. Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich. Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden. Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen. Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist. Oder haben Sie einen anderen Vorschlag, eventuell mir noch etwas Zeit einzuräumen um alles mit meinem Anwalt doch noch in die rechten Bahnen zu führen? Mit freundlichen Grüßen B. B.

Ich habe nach etwas Druck von meiner Seite die gleiche Mail bekommen. Ich sollte am Mittwoch den 9.9.2009 Nachricht zur Lösung bekommen. Diese habe ich bis jetzt nicht! Ich gehe nächste Woche zur Polizei. Diese Frau will es nicht anders.

In Akte 09 werden doch genau solche "Unternehmen" aufgedeckt, oder? Würde sich mal so richtig rentieren gegen diese Mandy, Tina Lisa, Silvia etc. vorzugehen?

Das war´s dann wohl. Ich werde beim Insolvenzverwalter mal anrufen, aber meine 50 € kann ich abschreiben. Was lerne ich daraus? Ein Geschäftspartner, der sich frühzeitig mit Geld und Ware absetzt, ist der erfolgreichere Geschäftspartner.