Ibuys verstößt gegen die eigenen AGB´s / Fadenscheinige Ausreden

ibuys.de
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Sehr geehrte Mitarbeiter von ibuys.de,

auch ich werde nun auf sämtlichen Portalen meine Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen veröffentlichen.

Bei der Internetrecherche hatten Sie die besten Angebote für meine Artikel gemacht:

HTC one, 3 Monate "alt" - nie benutzt, Lediglich eine kleine Notiz auf der Originalverpackung. Internet-Lock-Preis: 340,00 €

Verbindlich wurde mir mit Mail vom 04.01.2016 100,00 € angeboten.

Samsung Tab, 1 Jahr alt, ohne OVP. Internet-Lock-Preis: 140,00 €

Verbindlich wurde mir mit Mail vom 04.01.2016 40,00 € angeboten.

Also hier schon einmal 280,00 € weniger.

Auf der Homepage wurde und wird mit einer Gutschrift von 10,00 € geworben, bei Erstverkäufen über 100,00 €.

Ich hatte keine Lust auf Rücksendung und wieder suchen, also sofort bestätigt.

Am 18.01.2016 - also nach 14 Tagen - telefonisch niemanden erreicht - also E-mail gesendet bezüglich Nachfrage über die Bezahlung.

Am 19.01.2016 erhielt ich eine Antwort-E-mail, dass es Schwierigkeiten mit den Online-Banking gibt. Aha. Das ist ja nicht das Problem der Verkäufer.

Nun möchte auch ich die AGB´s zitieren:

§ 5 Abs. 3. Die im Internet ermittelten Preise sind Richtpreise. nach mehreren Gerichtsprozessen darf ein Richtwert nicht um mehr als 25 % abweichen. Sie hierzu jetzt oben die Wertermittlungen.

§ 11 Abs. 2. Die Auszahlung erfolgt nach spätestens 14 Tagen. Zustimmung durch mich am 04.01.2016. Heute - am 28.01.2016 immer noch keine Zahlung bzw. Info (E-mail, Anruf, was auch immer) von ibuys.de.

Mittlerweile gehe ich hier von gewerbsmäßigen Betrug aus und werde - wie auch in meiner erneuten Mail an ibuys.de von gestern - dementsprechende Anzeige erstatten.

Über Internetrecherchen habe ich die Handynummer des Geschäftsführer finden können, aber auch darüber ist keine Kontaktaufnahme mit dieser Firma möglich.

Schade, aber meine Geduld ist hier und jetzt zu Ende.

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer:1002684

Meine Forderung an ibuys.de:

Sofortige Überweisung von 325,00 €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst

Dort steht fett "bis zu" da und ist für ein fast neues Gerät (nur wenige Tage alt) und da zählt nicht wie oft man es genutzt hat oder halt nicht genutzt hat! Dort zählt leider das Alter des Gerätes! Wenn man an den Händler und auch an andere Händler verkaufen will, sollte man nie "Wie neu" angegeben sondern immer "gebraucht" angebe, sonst fällt man auf die Fresse und wundert sich wie viel oder besser gesagt wie wenig plötzlich die Firma zahlen will.