Bei Fluege.de hatten wir für zwei Personen ein Linienflug Düsseldorf-Lissabon und zurück für 822,24 € gebucht. Wir mussten den Flug wg. einens Sterbefalls stornieren. Nach Mitteilung von Fluege.de v. 11. 11.2015 hat die Fluggesellschaft Steuern in Höhe von 86,68 € erstattet, die uns Fluege.de "gutgeschrieben" hat. Die Auszahlung der Gutschrift sollte durch Rückbuchung auf das vorher belastetet Kreditkartenkonto erfolgen.
Trotz zweier Erinnerungen per Briefpost mit Einschreiben und Fristsetzung (Mails werden nicht beantwortet, Anrufe bei der Kundenhotline für bis zu 70 Minuten in der Warteschleife blockiert) ist die Auszahlung bis heute nicht erfolgt.
Unister Travel reagiert offenbar nur auf gerichtliche Mahnung.
Bestell-/Kundennummer: Gutschrift 36313832
Meine Forderung an UNISTER TRAVEL RETAIL:
Unverzügliche Auszahlung der Gutschrift
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Unister Travel ist bekannt, die machen das gleiche Spiel ja auch mit den Gutscheinen von ab-in-den-Urlaub, die werden auch nicht ausgezahlt!
Unister reagiert nicht. Auch weitere Anmahnungen blieben erfolglos.
Unister hat mittelweile drei Erinnerungen gegen Unterschrift entgegengenommen, reagiert aber nach wie vor nicht. Die Angelegenheit wird nun einem Anwalt übergeben.
Die Verbraucherberatung wurde zu Rate gezogen. Auch auf die Zahlungsaufforderung eines kooperierenden Rechtsanwalts hat Unister nicht reagiert.
Wir leiten nun gerichtliche Schritte ein.
Unister reagiert nach wie vor nicht. Unser RA hat den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids beantragt.
Nachdem die Holding in Insolvenz gegangen ist und nur Teile des Unternehmens von ehemaligen Konkurrenten lastenfrei aufgekauft werden, ist der weitere Verlauf vorgezeichnet: Für die Forderungen der Gläubiger wird nichts oder nur wenig übrigbleiben. Wir buchen die vorenthaltene Erstattung und die RA-Kosten als Lehrgeld aus und bestellen beim Reisebüro vor Ort.