Gebührenfalle bei der Santander Bank?

Mönchengladbach

Ich habe mein Auto über die Santander Bank finanzieren lassen, da es dem Händler nicht schnell genug ging und er ein Vertragspartner der Bank ist. Durch glücklichen Umständen kann ich die Finanzierung aber nach bereits nach etwa einen Drittel der Laufzeit zurückzahlen.

Die Auskunft über die Ablösesumme konnte mir telefonisch (Automat) nicht mitgeteilt werden. Mit einen anderen Vorwand konnte ich eine Service-Mitarbeiterin sprechen. Diese teilte mir die Ablösesumme mit. Sie lag 5 € über den regulärem Rückzahlbetrag.

Nachdem ich sagte: "Klasse Bank", legte sie mit dem Kommentar: "Das muss ich mir nicht anhören" auf. Super Kundenservice. Wer hört sich denn sowas an, wenn nicht die Mitarbeiter?

Ich möchte alle warnen, die vorhaben, eine Finanzierung bei dieser in meinen Augen zweifelhaften Bank durchzuführen. Es sind noch einige andere zweifelhafte Gebühren für Kontoauszüge etc. im Kleingedrucktem.

Meine Forderung an Santander Bank:

Faire Ablösesumme

Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 300 Tagen und 16 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von € 5 ist doch extrem günstig.

Erkundigen Sie sich mal bei anderen Banken! Manche Banken beharren auf die abgezinste entgangene Zinsentschädigung.

Diese "zweifelhaften Gebühren" hat jede Bank, kann man auch vorher nachlesen, kostet halt etwas Mühe. Es ist doch nicht Ihr Ernst, dass Sie 5 Euro als unfair bezeichnen, oder haben Sie sich verschrieben.

Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich muss alle fälligen Zinsen + 5 € mehr zurückzahlen. Nicht nur den Mehrbetrag (Gesamtbetrag + Zinsen gesamte Laufzeit + 5 €). Wegen 5 € hätte ich mich sicherlich nicht aufgeregt. Packe ich das Geld halt auf einen Tagesgeldkonto und zahle, wie gewollt, die Raten ab --> habe ich mehr von. ;-)

Die Zinsen für die Restlaufzeit sind abzuzinsen. Es könnte ansonsten ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen.

Manchmal ist es doch besser abzulösen. Zinsen für die Restlaufzeit sind abzuzinsen. Die Bank hat ja einen Vorteil, wenn die Zinsen sofort gezhalt werden und nicht noch in den nächsten drei Jahren.

Bedenken Sie, dass Sie - wenn Sie nicht abzulösen - 25 % Abgeltungsteuer + Soli + evtl. Kist. bezahlen; also nur knapp 75 % für Ihr eigenes Geld auf dem Termingeldkonto erhalten.

Anders könnte es aussehen, wenn die Kreditzinsen steuerlich absetzbar ist und Sie den Einkommensteuerhöchtsatz von 42 % sparen.

Ansonsten ist das Ablösen eines privaten Darlehens immer günstiger als Guthabenzinsen minus Abgeltungssteuer zu erhalten.
(Ausnahme: Sie erhalten 6,625% Zinsen auf Tui-Anleihen und müssen nur 4,75 % Kreditzinsen bezahlen)

@JST JST: seltsame Logik. Warum sollte ich was ablösen, wenn ich dann mehr bezahle? Lasse ich den Kredit bis Ende laufen, habe ich schon mal die besagten 5 € Plus gemacht + die Guthabenzinsen auf was auch immer! Die Steuern und Soli sind hier dann wohl nebensächlich, außerdem ist doch anzunehmen, dass ich meinen Freibetrag nicht wohl ausschöpfe, wenn ich ein Auto (Teil-) finanziere, oder? Ich denke auch, dass in diesem Fall eine unberechtigte Bereicherung vorliegt, daher die Veröffentlichung dieses Vorfalls. Der Mehrbetrag kommt im Übrigen durch die Gebühren für die vorzeitige Abwicklung zustande, die Zinsersparnis wird ja gewährt, was aber kaum Auswirkungen auf die Endsumme hat.

Wie lange lief denn der Kredit schon? Einen Ratenkredit kann man nach Ablauf eines Jahres jederzeit kündigen, die restlichen Zinsen sind dann natürlich nicht fällig. Sind Sie sicher, dass Sie die restlichen Zinsen zahlen mussten, oder handelt es sich hier um eine Bearbeitungsgebühr. Bei einem Betrag von z.B. 20000 Euro können schon mal 600 - 1000 Euro einmalige Bearbeitungsgebühr anfallen, die nicht mehr zurückgetzahlt werden, also verrechnet werden.

Der Kredit hat eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Es sind acht Monatsraten gezahlt und es handelt sich um die Bearbeitungsgebühr. Deswegen warne ich jeden vor dieser Bank.

Keine Reaktion spiegelt mal die Kundfreundlichkeit wieder. Nämlich null.

Die Bank zeigte 0 Reaktion auf dieses Schreiben.

Diese Bearbeitungsgebühr kann nach der Rechtsprechung vieler Oberlandesgerichte zurück gefordert werden. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie nicht lange zögern, Ihren Anspruch ggf. auch gerichtlich geltend zu machen. Da die Santander erfahrungsgemäß mögliche Ansprüche ihrer Kunden zunächst zurückweist, sollten Sie sich insoweit anwaltlich beraten und/oder vertreten lassen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter 0176-11112312 zur Verfügung.