Ich habe für 14. bis 28.05.2016 ein Ferienhaus für 473 Euro gebucht und meinen Gutscheincode angegeben. Auf dem Gutschein heißt es: "Einlösbar bei Ihrer nächsten Buchung. kein Mindestbuchungswert. gültig bis 31.07.2016. "
Nun habe ich eine E-mail von ab-in-den-Urlaub.de bekommen, in der es heißt:
"Sehr geehrter Herr Oesterreicher,
vielen Dank für die Übermittlung Ihres Gutscheincodes.
Der Gutschein ist für die getätigte Buchung nicht einlösbar, da der Mindestbuchungswert von 500€ nicht eingehalten ist (Reisepreis).
Leider führte hierbei ein Druckfehler zu der Angabe "ohne Mindestreisepreis".
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Anlegung nicht möglich ist. "
Bestell-/Kundennummer: Buchungsanfrage Nr. 3216752 (Anfragenummer 3062386)
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
50 Euro Urlaubsgeld laut Gutschein
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Von Seiten der Firma ab-in-den-urlaub.de gab es bisher keine Reaktion. Ich erhielt jedoch einen Anruf von Heinz-Roger Dohms, ein Journalist, der wohl über diese Firma recherchiert und auch schon publiziert hat.
Ich habe von Seiten der Firma ab-in-den-urlaub.de immer noch nichts gehört, d. h. es erfolgte kein Reaktion auf meine E-mail.
Ich habe immer noch keine Reaktion von ab-in-den-urlaub erhalten